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Stiftungsorgane

Baldur der Ketzer @, Ketzerland, Donnerstag, 14.02.2008, 15:17 (vor 6558 Tagen) @ Mephistopheles

Allerdings hat die Stiftung möglicherweise einen oder mehrere

Begünstigte
z.B. Mitarbeiter. Wieso nicht als Begünstigte der Stiftung?

Hallo, Mephistopheles,

eine Stiftung hat :

- den Inhaber der Gründerrechte, den wirtschaftlich Berechtigten

- den oder die Stiftungsräte (Organe) = örtliche Treuhänder

- evtl. Verwaltungspersonal als Angestellte, die beziehen vor Ort versteuerte Löhne, welche den Stiftungsertrag schmälern

- Begünstigte, bei einer Familienstiftung z.B. Kinder, die pro Monat soundsoviel bekommen sollen, als Beispiel, oder alle 10 Jahre so und so viel.

Angegriffen wird also Fall 1), der Chef, und Fall 4, die, die was aus der Stiftung zugewendet bekommen.

an die Mitarbieter für geleistete Dienste?

nein, das ist ja Lohn. Eine Stiftung braucht ja eine Mindesteinlage, um sie zu gründen, und dann das Kapital, das sich vermehren soll, das kann ja nicht ausgabenwirksam verbraucht werden, dann wäre es ja sinnvoll, es soll sich doch in der Stiftung vermehren.

Freilich kann man der Stiftung auch etwas in Rechnung stellen und das Geld so herausholen, aber dann ist es doch über diese Rechnung erneut steuerpflichtig.


Und wenn meine Familie begünstigt ist, gelten dann die Steuergrenzen für
Angehörige 1., 2.,...n.-Grades?

Wenn etwas außerhalb des Geltungsbereiches des deutschen Steuerirrsinns abläuft, gelten normalerweise keinerlei Freibeträge mehr !!!

...........und steuerpflichtig ist auch

der Schenker.

Also erst mal mühsam 100.000 verdienen, das versteuern, den
verbleibenden Rest in die Stiftung und das versteuerte nochmal
versteuern?
Hör ich recht? Ist das denn die Möglichkeit?

Ja, ganz genau so. Ist doch eine herrliche Welt im großsozialistischen Volksheim, gelle ?

Man kann Leute mit Vermögen ja auch als Schmarotzer am Volks- und Gemeinvermögen betrachten. Und im übrigen ist eh alles, was unter 100% Steuerbelastung liegt, ein großmütiges Entgegenkommen von Vater Staat....

Das Problem ist jedoch, die Leute lassen es sich bieten......und die, die nicht, die sind halt wech.

Beste Grüße vom Baldur

--
Der Hörer an der Wand hört seine eigne Schand

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  • Stiftungsvermögen -kann das überhaupt verschwiegen werden? - Mephistopheles, 14.02.2008, 12:17 [*]
    • Und hier Seite 1 vom Spiegelartikel - Mephistopheles, 14.02.2008, 12:35
    • Butter bei die Fische - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 12:44
      • Korrektur - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 13:03
    • Das Einbringen in die Stiftung gilt als Delikt ! - Emerald, 14.02.2008, 12:48
    • FL Stiftung = Steuerfahndung im Haus ... - LenzHannover, 14.02.2008, 13:32
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        • Ja ja, Ärger ohne Ende. Ich blicke hier eh schon nicht durch und wenn hier dann noch welche - LenzHannover, 14.02.2008, 14:51
    • Erstmal Dank an alle! @Baldur "Steuerpflichtig ist auch der Schenker - Mephistopheles, 14.02.2008, 14:19
      • Stiftungsorgane - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 15:17
    • @Baldur: Meldepflicht - Mephistopheles, 14.02.2008, 14:21
      • no way! Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz, oder neudeutsch Arms Length Principle - Jermak, 14.02.2008, 14:51
        • eben - was ist vergleichbar - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 15:09
          • Genau deswegen.... - Mephistopheles, 14.02.2008, 15:50
      • haarig, kommt drauf an - Baldur der Ketzer, 14.02.2008, 15:04
    • - Lösungsansatz - - trailmaker, 14.02.2008, 15:26

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