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E-Mail-Einschreiben

fridolin, Dienstag, 01.04.2008, 06:01 (vor 6518 Tagen) @ rocca

Wie ist das eigentlich mit einem email Einschreiben? das hab ich denen
geschickt und wieder gekündigt, sie haben das aber nicht geöffnet. ist das
dasselbe wie ein normales Einschreiben, das nicht abgeholt wird? Gilt das
als zugestellt?

Hallo,

es gibt kein "E-Mail Einschreiben". Was es gibt, sind Lesebestätigungen, die automatisch beim Öffnen der Nachricht an den Absender versandt werden. Das setzt aber voraus, daß der Empfänger den Versand so einer Bestätigung überhaupt zugelassen hat (kann man im E-Mail-Programm konfigurieren, z.B. automatisch bestätigen, nachfragen, oder niemals bestätigen).

Auch die "OK"-Bestätigung beim Faxversand ist keine vollgültige Empfangsbestätigung, denn der tatsächliche Ausdruck des übermittelten Faxes beim Empfänger wird damit nicht nachgewiesen.

Kündigungen und andere wichtige Erklärungen (z.B. Mängelanzeigen mit eigener Kündigungsandrohung) würde ich nur schriftlich, und zwar als Einschreiben mit Rückschein, senden, auch wenn es etwas mehr kostet. Nach Möglichkeit zusätzlich mit einem Zeugen, der bestätigen kann, was für ein Schriftstück im Brief war. Für Kündigungen ist außerdem oftmals Schriftform ausdrücklich vorgeschrieben, damit sie wirksam ist - also eigenhändig unterzeichneter Brief, auch wenn das oftmals nicht mehr so eng gesehen wird.

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