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Einspruch!

ingobert @, Dienstag, 01.04.2008, 08:15 (vor 6519 Tagen) @ fridolin

Kündigungen und andere wichtige Erklärungen (z.B. Mängelanzeigen mit
eigener Kündigungsandrohung) würde ich nur schriftlich, und zwar als
Einschreiben mit Rückschein, senden, auch wenn es etwas mehr kostet.

*** vollkommen überflüssig, macht nur die Post reich und ist sogar noch kontraproduktiv dazu, da der Empfänger die Annahme verweigern kann! Viel besser: Einwurfeinschreiben. Das ist nicht nur günstiger, sondern der Empfänger hat eben NICHT die Möglichkeit, die Annahme zu verweigern, und der Empfänger gilt juristisch IMMER als benachrichtigt.

Nach Möglichkeit zusätzlich mit einem Zeugen, der bestätigen kann, was für ein Schriftstück im Brief war.

*** Genau, bei wichtigen Sachen empfiehlt sich das. Aber der Zeuge sollte unabhängig sein, also Verwandtschaft ist prinzipiell ungünstig. Bei ganz wichten Sachen: Gerichtsvollzieher als Boten.

--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!

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