Nein, nein
Ein MAHN- oder VOLLSTRECKUNGSBESCHEID gilt nämlich durch bereits durch
EINWURF in den Briefkasten als AMTLICH (und damit rechtsgültig!)
zugestellt. Er ist damit "im Machtbereich des Emofängers". Ob dieser ihn
tatsächlich erhalten hat, wird von der Rechtssprechung explizit als
"nebensächich" bezeichnet.
*** schon richtig, aber das gilt grundsätzlich und notwendigerweise auch weiterhin im Privatrecht. Der Gerichtsvollzieher als privater Bote beauftragt macht das genauso wie oben beschrieben. Geht auch gar nicht anders, denn der Empfänger kann nicht zur Annahme (= leisten der Empfangsbestätigung durch Unterschrift) gezwungen werden!
Was die da in den Urteilen wieder verzapft haben - keine Ahnung. Es geht ja grundsätzlich um 2 ganz verschiedene Dinge, nämlich:
1. die Bezeugung der ZUSTELLUNG
2. die Bezeugung des INHALTS
Der Gerichtsvollzieher macht BEIDES. Die Post macht aber nur ERSTERES, und damit ist auch klar, warum Einschreiben alleine für die wirklich wichtigen Sachen nicht ausreichen. Und das wird da komplett durcheinandergebracht.
Gruß!
--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!
gesamter Thread:
- Hab ich wirklich jemals die Telekom beschimpft? -
rocca,
01.04.2008, 05:17
- E-Mail-Einschreiben -
fridolin,
01.04.2008, 06:01
- Zeugen beim Eintüten - lowkatmai, 01.04.2008, 06:10
- Einspruch! -
ingobert,
01.04.2008, 08:15
- Hier was anderes dazu! -
lowkatmai,
01.04.2008, 08:34
- Der Staat misst wieder einmal mit zweierlei Maß! -
Tengu,
01.04.2008, 11:33
- Nein, nein - ingobert, 02.04.2008, 05:44
- Der Staat misst wieder einmal mit zweierlei Maß! -
Tengu,
01.04.2008, 11:33
- Hier was anderes dazu! -
lowkatmai,
01.04.2008, 08:34
- Bin ein Leidensgenosse ! - Zebulon, 01.04.2008, 09:34
- E-Mail-Einschreiben -
fridolin,
01.04.2008, 06:01
