Das Gelbe Forum Forum nach Zeit sortieren Forum nach letzter Antwort sortieren die 150 neuesten Beiträge
  • >Neu hier? / Infos
    • Leitlinien und Regeln
    • Das Gelbe Forum unterstützen
    • Hinweise zur Handhabung
    • Registrieren
    • Passwort vergessen?
    • Gefälschte E-Mails
    • Leserzuschriften
    • Abkürzungen
    • Impressum/Kontakt
    • Disclaimer
  • >Wissen
    • Einstiegsliteratur Debitismus
    • Weitere Literatur
    • Sammlungen
    • Buchempfehlungen
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
  • >Elliott-Wellen
    • Elliott-Grundkurs
    • Alle ELLI-Beiträge
    • Elliott-Links
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
  • >Themen
    • Risiken der Atomkraft
    • Buchempfehlungen
    • div. alternative Nachrichtenüberblicke
    • Froschgrafik
    • Chart du Jour
    • Das oekonomische Zitat
    • Beliebte Rechtschreibfehler
  • >Charts / Börsenlinks
    • Charts / Börsenlinks
    • Währungen
    • Rohstoffe
    • Aktienindizes
    • Gold in Euro
    • Silber in Euro
  • >Forumsarchive
    • Das alte Elliott-Wellen-Forum (2000-2007)
    • Das Gelbe Forum (2007-2017)
  
 
  • Login
zurück zur Hauptseite
  • in Thread öffnen

ARCHIV1 - HIER FINDET SICH DER ZEITRAUM BIS 2017

Forum-Menü | Fluchtburg autark am Meer | Goldpreis heute | Zum Tode von Jürgen Küßner | Bücher vom Kopp-Verlag
ZITAT »Wir ersticken in der Datenflut.«
Unterstützen Sie das Gelbe Forum durch Käufe bei Amazon. | Weitere Buch-Empfehlungen und Amazon-Navigation

Nein, nein

ingobert @, Mittwoch, 02.04.2008, 05:44 (vor 6517 Tagen) @ Tengu

Ein MAHN- oder VOLLSTRECKUNGSBESCHEID gilt nämlich durch bereits durch
EINWURF in den Briefkasten als AMTLICH (und damit rechtsgültig!)
zugestellt. Er ist damit "im Machtbereich des Emofängers". Ob dieser ihn
tatsächlich erhalten hat, wird von der Rechtssprechung explizit als
"nebensächich" bezeichnet.

*** schon richtig, aber das gilt grundsätzlich und notwendigerweise auch weiterhin im Privatrecht. Der Gerichtsvollzieher als privater Bote beauftragt macht das genauso wie oben beschrieben. Geht auch gar nicht anders, denn der Empfänger kann nicht zur Annahme (= leisten der Empfangsbestätigung durch Unterschrift) gezwungen werden!

Was die da in den Urteilen wieder verzapft haben - keine Ahnung. Es geht ja grundsätzlich um 2 ganz verschiedene Dinge, nämlich:
1. die Bezeugung der ZUSTELLUNG
2. die Bezeugung des INHALTS

Der Gerichtsvollzieher macht BEIDES. Die Post macht aber nur ERSTERES, und damit ist auch klar, warum Einschreiben alleine für die wirklich wichtigen Sachen nicht ausreichen. Und das wird da komplett durcheinandergebracht.

Gruß!

--
die Grenze der Staatsverschuldung ist reine Massenpsychologie!

antworten
 

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • Hab ich wirklich jemals die Telekom beschimpft? - rocca, 01.04.2008, 05:17 [*]
    • E-Mail-Einschreiben - fridolin, 01.04.2008, 06:01
      • Zeugen beim Eintüten - lowkatmai, 01.04.2008, 06:10
      • Einspruch! - ingobert, 01.04.2008, 08:15
        • Hier was anderes dazu! - lowkatmai, 01.04.2008, 08:34
          • Der Staat misst wieder einmal mit zweierlei Maß! - Tengu, 01.04.2008, 11:33
            • Nein, nein - ingobert, 02.04.2008, 05:44
    • Bin ein Leidensgenosse ! - Zebulon, 01.04.2008, 09:34

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.

CoinInvest -- Ihr Edelmetallhändler






444324 Einträge in 53482 Threads, 990 registrierte Benutzer, 132 Benutzer online (0 registrierte, 132 Gäste) | Forumszeit: 04.02.2026, 10:27 (Europe/Berlin)
Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht (und natürlich auch Politik ud  Gesellschaft - und ein wenig alles andere) || Altes Elliott-Wellen-Forum

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz
✖