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Der Staat misst wieder einmal mit zweierlei Maß!

Tengu, Dienstag, 01.04.2008, 11:33 (vor 6518 Tagen) @ lowkatmai

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat in einem
Unterhaltsverfahren per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das
Einwurfeinschreiben nicht als Beweis für die Zustellung eines Schreibens
ausreicht. Anders als das Übergabeeinschreiben, werde das
Einwurfeinschreiben nur in den Briefkasten eingelegt. Die Entscheidung ist
für die Praxis äußerst wichtig.

Eine absolute Unverschämtheit, diese Entscheidung!

Warum? Weil Vater Staat für sich selbst an exakt der selben Stelle unter exakt den selben Bedingungen für sich selbst andere Regeln gelten lässt.

Ein MAHN- oder VOLLSTRECKUNGSBESCHEID gilt nämlich durch bereits durch EINWURF in den Briefkasten als AMTLICH (und damit rechtsgültig!) zugestellt. Er ist damit "im Machtbereich des Emofängers". Ob dieser ihn tatsächlich erhalten hat, wird von der Rechtssprechung explizit als "nebensächich" bezeichnet.

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