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Apropos Definition

Rybezahl @, Mittwoch, 15.03.2017, 19:42 (vor 3337 Tagen) @ Andudu

Hallo!

Wie ist überhaupt "soziales Netzwerk" definiert? Fallen Foren da auch
drunter?

Dazu heißt es im Entwurf:

"§ 1 Anwendungsentwurf (1)
Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes."

Die Definition des Wortes "Telemediendiensteanbieter" oder "Telemediendienst" ist mir nicht ganz klar. Ich nehme an, das gelbe Forum ist ein Telemediendienst.

Im Telemediengesetz steht:
"§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien). Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird."

Und im Telekommunikationsgesetz wiederum:
"§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
24. "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;
25. "telekommunikationsgestützte Dienste" Dienste, die keinen räumlich und zeitlich trennbaren Leistungsfluss auslösen, sondern bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erfüllt wird;"

Ich teile demnach nicht die Befürchtung von Netzpolitik.org, dass auch Anbieter wie GMX davon getroffen werden könnten. Deren Dienstleistung besteht in der Übertragung von Daten, nicht in deren Kenntnisnahme.

Gruß von
Rybezahl.

--
Lass alle Macht fahren!

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  • Der Frau Künast geht der Maas´sche Gesetzentwurf noch nicht weit genug - Holger66, 15.03.2017, 11:54 [*]
    • Klempner gefragt - software-engineer, 15.03.2017, 12:10
      • Ja, wenn die grünen Gutmenschinnen mal angepöbelt werden, dann fordern sie für sich (mT) - DT, 15.03.2017, 12:24
        • Hat auch schon diese runterhängenden Mundwinkel - wirkt nicht gerade glücklich - Albert, 15.03.2017, 12:35
        • Über das GG lacht die Künast nur - Monterone, 15.03.2017, 12:39
          • Bekommt man den irgendwo günstig, den babylonischen Talmud? - Andudu, 15.03.2017, 14:39
    • Dazu auch Netzpolitik.org - Rybezahl, 15.03.2017, 14:04
      • Notfalls Server im Ausland mieten und anonym betreiben... - Andudu, 15.03.2017, 14:25
        • Das ist eine Möglichkeit - Rybezahl, 15.03.2017, 15:45
        • Apropos Definition - Rybezahl, 15.03.2017, 19:42
          • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Durchsetzung des Netzwerks ... mit was? Mit Blockwarten? Mit informellen Mitarbeitern? - Literaturhinweis, 15.03.2017, 21:53
            • Mit informellen Mitarbeitern - Rybezahl, 15.03.2017, 22:56
              • Das "nach Eingang der Beschwerde" halte ich ja gerade für das prekäre an der Sache - Literaturhinweis, 16.03.2017, 00:14
                • Nachtrag: wie man das Internet-Haß-Meldesystem auf einfachste Weise verbessern könnte - Literaturhinweis, 16.03.2017, 00:38
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                    • Es ist legal, anonym zu bleiben, wenn man die Wahrheit spricht - nicht (l)egal, anonym zu bleiben, wenn man denunziert - Literaturhinweis, 16.03.2017, 13:46
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