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Das "nach Eingang der Beschwerde" halte ich ja gerade für das prekäre an der Sache

Literaturhinweis @, Donnerstag, 16.03.2017, 00:14 (vor 3338 Tagen) @ Rybezahl
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.03.2017, 00:17

"... jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt, ..."

Eben da, dachte ich, liegt das Schlupfloch: "nach Eingang der Beschwerde", was voraussetzt, dass sich jemand beschwert.

Das hatte ich in meinem Vorbeitrag wohl etwas verkürzt dargestellt.

Daß sich nach Einführung des Beschwerde-Knopfes massiv Leute beschweren, halte ich für so sicher, wie das Amen in der Kirche.

WordPress hatte mal für Blogs eine Seite, auf der sie alle Tags der einzelnen Blogbetreiber sammelten, d.h. wenn man darauf klickte, kamen genau die Artikel aller WordPress-Blogs, die genau diesen Tag verwendeten. Daneben machten sie dann einen Knopf 'Spam'.

Wenn jetzt jemand z.B. einen Tag 'Fliegenfischen' verwendete, dann konnte ein Konkurrent da drauf klicken und wenn das ein paar mal passierte, wurden die Artikel des Konkurrenten nicht mehr angezeigt (der Denunziant selbst verwendete dann halt was ähnliches, wie 'Fliegenfischerei', um dem zu entgehen).

Binnen kurzem wurde das derart mißbraucht, daß WordPress diese 'Melde'-Möglichkeit wieder entfernte. Dann war sie irgendwann wieder da, danach habe ich es aufgegeben, das zu verfolgen.

So werden also jetzt bei jeder Gelegenheit die Flacherdler jeden Beitrag, der eine Erdkugel abbildet, oder die These sonstwie widerlegt, 'melden'. Kost' ja nix. Prüfen und verwerfen muß die Beschwerde der Betreiber.

Die Moslems werden jeden Beitrag zur Scharia oder zu ihnen liebgewordenen Politikern (oder umgekehrt) 'melden', wenn er auch nur irgendwie nicht auf Linie liegt.

Man könnte auch Restaurantbesprechungen, in denen Schweinefleisch erwähnt wird, melden.

Der Verantwortliche wird im Zweifel, jetzt, da die Weigerung zu löschen hoch bestraft wird, lieber löschen und hat zudem trotzdem noch einen hohen Kostenaufwand. 'Übersieht' man nämlich eine berechtigte Beschwerde, können die Kosten u.U. noch höher sein. Dann doch lieber jeder nicht ganz an den Haaren herbeigezogenen Beschwerde nachgehen und stattgeben.

Selbst wenn restriktiv gelöscht wird, was Mut erfordert: aus der Denunziationskultur im Dritten Reich weiß man, daß man der Denunziationen rein zahlenmäßig kaum noch Herr wird, ähnlich war es zu Zeiten Stalins und schon zu Zeiten der Hexenverfolgung.

--
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