Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank
Hallo Forum,
ich lese seit ca. drei Jahren bei Euch mit. Anläßlich des Umzuges möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich dem „GF“ als registriertes Mitglied anzuschließen. Das GF hat schon fast Suchtcharakter bei mir. Schön, daß es weiterläuft!
Da ich auch noch ein paar Jahre Hypothekenschuldner bin, interessiert mich die Frage von „werneralfons“ und natürlich deren Beantwortung.
Ich habe mir den diesbezüglichen Text der verlinkten pdf durchgelesen. Die Beiträge von SUCRAM und Prinz Eisenherz zielen darauf ab, daß von Seiten der Bank grundsätzlich der geschlossene Darlehensvertrag zu den fix vereinbarten Bedingungen einzuhalten ist. Davon gehen wir ja im Grundsatz erstmal alle (hoffnungsfroh) aus.
Im Zuge der in letzter Zeit immer wieder im TV gesendeten Berichte über den angeblichen Weiterverkauf von „sogar“ nicht notleidenden Immodarlehen bin ich doch stutzig geworden und habe versucht nachzuvollziehen, worauf die gestellte Frage abzielt.
In Abschnitt C III 5 a) + b) bzw. den Seiten 27 bis 31 der verlinkten .pdf (der Orininaltext ist leider nicht mit copy + paste hier reinzuziehen) sind folgende Aussagen zu finden bzw. verkürzt formuliert heißt es dort:
Schrifttum und Rechtsprechung halten die Lehre von der Geschäftsgrundlage für erforderlich. Dies gilt nicht nur [aber auch] in Zeiten starker politischer Veränderungen (sog. Große Geschäftsgrundlage). [...] Eine Beeinträchtigung der Äquivalenz hinsichtlich der Veränderung der Verhältnnisse zwischen Gläubiger und Schuldner sollte hier wesentlich sein, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen in ein grobes Mißverhältnis geraten ... so daß ein Festhalten an den ursprünglichen Verhältnissen zu einem untragbarem, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarendem Ergebnis führen würde und für die betroffene Partei [z.B. die Bank] damit unzumutbar/ruinös wäre.
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Ich könnte mir im Sinne einer solchen Unzumutbarkeit für die Bank z.B. vorstellen, daß ein in Krisenzeiten dahingaloppierender Zinssatz bzw. ein allgemeines Zinsniveau in Regionen von deutlich über 10 % zu einer Situation führen könnte, in der sich das Geldinstitut darauf beruft (berufen könnte), ein Festhalten an dem zinsgebundenen Darlehensvertrag wäre (in Zeiten hyperinflationärer Zinsanstiege) unhaltbar, weil nicht mehr mit Recht und Gerechtigkeit zu vereinbaren, im Ergebnis ruinös und damit unzumutbar.
Letztlich habe ich auf die Frage von werneralfons auch keine Antwort parat, wollte aber aus meiner Sicht darstellen, was außerhalb „normaler“ und geordneter Verhältnisse ein Anlaß sein könnte, aus dem die Bank das Darlehen, eben aus Gründen des Wegfalls der Gesachäftsgrundlage, außerordentlich kündigen könnte (ersatzweise eine erhebliche Zinsanpassung verlangen könnte).
Sehe ich das zu negativ? Im Text der .pdf (gegen Ende von C III 5 a) wird auch auf die Rechtsprechung „des“ Reichsgerichts verwiesen, in der eine Vertragsauflösung (hier zugunsten eines Schuldners) zugestanden wurde. Stichwort: Ruinöse Veränderungen der Geschäftsgrundlage.
Gibt es womöglich aus der Geschichte, evtl. aus finanz- und währungspolitischer Umbruchzeit in Deutschland (1920er Jahre) Belege dafür, daß etwaige Festzinsvereinbarungen (falls es diese damals bereits gab) aus den hier besprochenen Gründen aufgekündigt wurden?
Auf die im .pdf-Text vermerkten Literaturstellen (u.a. Palandt, etc.) kann ich nicht leider nicht zugreifen, da ich keine solche Fachliteratur zur Verfügung habe.
Somit ist mein Beitrag leider keine befriedigende Antwort, hoffentlich aber eine ergänzende Bündelung zur Ausgangsfrage.
Gruß
Bepi
gesamter Thread:
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): -
werneralfons,
03.12.2007, 08:20
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): -
SUCRAM,
03.12.2007, 10:27
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): - werneralfons, 03.12.2007, 11:11
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): - prinz_eisenherz, 03.12.2007, 15:25
- Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank -
Bepi,
04.12.2007, 01:27
- Anmerkungen... - fridolin, 04.12.2007, 04:30
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prinz_eisenherz,
04.12.2007, 13:22
- Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank - Bepi, 05.12.2007, 02:16
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): -
SUCRAM,
03.12.2007, 10:27