Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank
Hallo Eisenherz,
## Schrifttum und Rechtsprechung halten die Lehre von der
Geschäftsgrundlage für erforderlich. Dies gilt nicht nur [aber auch] in
Zeiten starker politischer Veränderungen (sog. Große Geschäftsgrundlage).
[...] Eine Beeinträchtigung der Äquivalenz hinsichtlich der Veränderung
der Verhältnnisse zwischen Gläubiger und Schuldner sollte hier wesentlich
sein, wenn die beiderseitigen Verpflichtungen in ein grobes Mißverhältnis
geraten ... so daß ein Festhalten an den ursprünglichen Verhältnissen zu
einem untragbarem, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu
vereinbarendem Ergebnis führen würde und für die betroffene Partei [z.B.
die Bank] damit unzumutbar/ruinös wäre.##Hallo,
ich bin kein Jurist, aber in diesem Passus, der auch mir sich erst nach
dem dritten mal lesen einigermaßen erschließt, darin strotz es doch nur so
von „könnte, wollte, hätte“ und Gummibegriffen, die keinem juristisch
einwandfrei abgeschlossenen Vertrag, der Finanzierung plus dem Notar,
standhalten.
Dieser Passus (formuliert von mir) ist auch nur eine möglichst kompakte Zusammenfassung längerer Passagen aus der verlinkten pdf. Wie schon geschrieben, war der Text leider nicht hier herein zu kopieren. Inhaltlich sind das keine Formulierungen aus einem Vertrag. Vielmehr die allgemeine Rechtsmeinung, unter welchen Bedingungen von beiden Vertragspartnern eine Veränderung oder Auflösung des Vertrags wegen eingetretener sonstiger Umstände möglich ist bzw. möglich werden kann.
Hinweis:
Einem gewollten Vertragsbruch mit noch so fadenscheinigen Gründen kann
keiner ausweichen, wenn die andere Seite es so will, mit Drohungen, auf
die Unwissenheit und die Angst des anderen zu spekulieren. In diesem Fall
müssen immer die Juristen und die Gerichte ran.
So ist es.
Was soll das sein „starke politische Veränderungen“? Das kann jeder für
sich so auslegen wie er will. Was ist bei den Juristen eine „Äquivalenz“
und danach wieder das Wort „sollte“, das besagt so gut wie gar nichts. Ein
„sollte“ in Verträgen bindet nur sehr lose bis gar nicht.
Wie schon oben gesagt, es war nur meine Zusammenfassung aus dem Originaltext. Dort sind schon Verweise auf weiterführende juristische Literatur angegeben, die mir aber nicht zugänglich ist.
Ein „grobes Missverhältnis“? Die Bank will über 10 % Gewinn im Jahr
erzielen, schafft es aber nur bis 6%? Gegenüber den Aktionären ein grobes
Missverhältnis, aber bei ihren Hypothekennehmern noch lange nicht. Keine
Zahlen und konkreten Umstände genannt, damit lässt sich überhaupt nichts
anfangen, das ist sinnlose Juristenprosa.
u.s.w.
Ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Gewinnabsicht und realisiertem Ergebnis der Bank ist als Begründung bzw. Annahme für einen solchen "Wegfall der Geschäftsgrundlage" bestimmt auch nicht gemeint.
## Ich könnte mir im Sinne einer solchen Unzumutbarkeit für die Bank z.B.
vorstellen, daß ein in Krisenzeiten dahingaloppierender Zinssatz bzw. ein
allgemeines Zinsniveau in Regionen von deutlich über 10 % zu einer
Situation führen könnte, in der sich das Geldinstitut darauf beruft
(berufen könnte),##
Keineswegs, den umgekehrten Fall gab es auch schon. Die
Anfangsfinanzierung war 6% und nach 5 Jahren waren die Zinsen überall bei
über 10%. Wer als Hypothekennehmer mit einer Anschlussfinanzierung gerade
auf diesem Gipfel der Zinsen im Dreck lag, der hatte den Kopf voll, aber
ein Grund für ein „grobes Missverhältnis“ waren diese Unterschiede noch
lange nicht. Es war ein Grund dafür, das sich einige Hauskäufer ernsthaft
überlegten sich einen Strick zu nehmen, den Gashahn aufzudrehen, aber mehr
wurde darüber nicht gesprochen.
Mein Gedanke zu einem solchen groben Mißverhältnis: Unterstellt, es herrscht ein allgemeines Zinsniveau von 25 Prozent bei Darlehenszinsen, etwas weniger bei Habenzinsen. Wenn die Bank diese Habenzinsen bedienen will (muß) braucht sie auch Einnahmen aus Darlehenszinsen in entsprechender Höhe. Mit Einnahmen aus alten, bestehenden Immodarlehen von beispielsweise 5 Prozent könnte sie diese Habenzinsen natürlich nicht bedienen. In so einem "Mißverhältnis" hätte ich jetzt die Begriffe unzumutbar und ruinös gesehen.
## Gibt es womöglich aus der Geschichte, evtl. aus finanz- und
währungspolitischer Umbruchzeit in Deutschland (1920er Jahre) Belege
dafür, daß etwaige Festzinsvereinbarungen (falls es diese damals bereits
gab) aus den hier besprochenen Gründen aufgekündigt wurden? ##
Gerade darauf spekulieren doch einige ganz wagemutige Hauskäufer. Sie
haben in ihrer Finanzierung eine konkrete Option den Kredit ablösen zu
können, auch ohne Einverständnis der Bank, meist nach 10 Jahren. Die
Inflation jagt im gestreckten Galopp durchs Land. Um 1920, die Zeit der
Währungsreform, hat der Beruftätige 2 Millionen Reichsmark am Tage
bekommen, ist zur Bank gegangen und hat die 14 000 DM Restschuld seiner
Hypothek auf einem Schlag abgelöst. Das soll so angeblich gegangen sein.
Konkrete Beispiele und die juristischen Fragestellungen kenne ich nicht.
Ganz naiv betrachtet ist das denkbar, wenn man eine Ablöseklausel in
seinen Vertag hat.
Ja sehe ich genauso.
Das geht hier aber zu weit. Auch meinen Vertag beim Wohnungskauf habe ich
von einem befreundeten Notar noch einmal kritisch begutachten lassen und
einige Fallenstellereien hat er gefunden, hat diese in dem Vertag
gestrichen, ergänzt und so haben ich den als mein Angebot an den Verkäufer
vorgelegt und der hat unterschrieben.
Genau das ist die Frage, ob (zumindest) ein solcher Gedanke zu weit geht. Die Kernfrage ist ja somit, könnte in einer solchen Sondersituation (Hyperinflation) die Bank den sog. Wegfall der Geschäftsgrundlage einwenden und deswegen (nicht aufgrund vertraglicher Regelungen) das Darlehen etweder fällig stellen oder eine Zinsanpassung für laufende, gültige Altverträge einfordern.
Das Problem von den Verkäufen hinter dem Rücken eines Vertragsteilnehmers,
das scheint mir eher wichtig zu sein, wenn eine Bank sich mit ihrer
Kreditvergabe oder anderen Geschäften verhoben hat, was passiert dann mit
den Hypothekenverträgen? Ist der Käufer dieser Verträge berechtigt diese
neu zu verhandeln oder ist er es nicht? Ich meine er ist es nicht, weil er
ja wissen konnte welche goldenen Eier und welche verschimmelten Äpfel er
als Nachfolger der Bank kauft und weil er damit auch alle Rechte und
Pflichten der alten Verträge übernimmt. Aber sicher bin ich mir nicht.
Diese aktuell in der Presse und im Fernsehen berichteten Vorgänge habe ich ebenfalls versucht, nachzuvollziehen. Allerdings wird dort journalistisch viel behauptet bzw. einem vor die Füße gehustet, aber nicht wirklich nachlesbar belegt.
Zusammengefasst:
Nur nicht verrückt machen lassen. Von wirklichen Krisenzeiten, wie einer
schnellen Geldentwertung, eine Mobilmachung für einen großen Krieg mit
allen seien unübersehbaren Folgen ist weit und breit nichts zu erkennen.
Die persönliche Insolvenz, die drohende schnelle Zwangsversteigerung
deuten immer auf eine zu waghalsige Finanzierung hin. Alles was über eine
lange Zeit bei einer Immobilienfinanzierung, hier die Zinsen, mal hoch und
mal runter geht, das ist völlig normal.
Ob von einer schnellen Geldentwertung weit und breit nichts zu erkennen ist? Eine Beschleunigung dieser Geldentwertung sehe ich schon. Nicht im statistisch bearbeiteten Verbraucherpreisindex, aber an Gradmessern wie Rohstoffen, anstehenden Lohnrunden, Preisschüben wie 40 % bei Butter, etc.. Das ist aber noch sehr subjektiv. Apropo Butter, nur beiläufig erwähnt: Ich war Sonntag in Tschechien. Der Ober beim Mittagessen hat erzählt (hab´s nicht nachgeprüft), daß Butter dort schon teurer wäre als in Deutschland.
Wie schnell oder langsam so eine inflationäre Entwicklung "abfliegt", bleibt abzwarten. Mit ging es nicht zuletzt darum, daß diese rechtliche Möglichkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn derzeit auch nicht hochaktuell, schlichtweg "besprochen" oder beleuchtet werden kann.
Danke und Gruß
Bepi
gesamter Thread:
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): -
werneralfons,
03.12.2007, 08:20
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SUCRAM,
03.12.2007, 10:27
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): - werneralfons, 03.12.2007, 11:11
- Künftige Finanzkrisen - vorzeitige Rückzahlung oder Zinsanpassung von Immobilienkrediten (erzwungen durch die Bank): - prinz_eisenherz, 03.12.2007, 15:25
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Bepi,
04.12.2007, 01:27
- Anmerkungen... - fridolin, 04.12.2007, 04:30
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prinz_eisenherz,
04.12.2007, 13:22
- Darlehenskündigung bzw. Festzinsanpassung durch die Bank - Bepi, 05.12.2007, 02:16
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SUCRAM,
03.12.2007, 10:27