EU-Verfassung im Volltext
Revolution und Krieg? Angeblich Teil des EU-Reformvertrages.
Angeblich haben ca. 100 EU-Abgeordnete gegen das Gesetz revoltiert und
sind dann von Ordnern aus dem Saal geführt worden. In der Presse hierzu
leider nix. Weiß jemand mehr?
V
Das bezieht sich auf die Seiten 433 und 434 der Verfassung, in denen es heißt:
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Erläuterung
1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK), der wie folgt lautet:
„(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt ...“.
2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des
Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Auf dieser
Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta (1).
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK
und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite.
So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer
Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in
Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“.
EU-Verfassung - Volltext:
http://www.lutz-forster.de/html/00126%20-%20EU-Verfassung.pdf
Gruß
mvd
gesamter Thread:
- Ist da was dran? Todesstrafe in der EU bei Aufruhr... -
VictorX,
28.01.2008, 03:07
- EU-Verfassung im Volltext -
mvd,
28.01.2008, 03:40
- Ausreichend schwammig damit am Ende keiner dafür gerade stehen muss (oT)
-
VictorX,
28.01.2008, 03:44
- Ja, es müsste nur 'amtlich' unmittelbare Kriegsgefahr festgestellt werden.... (oT) - BillyGoatGruff, 28.01.2008, 03:47
- Ja, Brzinski weiß wie man so was formulieren muß. (oT)
-
mvd,
28.01.2008, 03:48
- In der Praxis funktioniert das ähnlich wie mit den Massenvernichtungswaffen Saddams (oT)
-
Jermak,
28.01.2008, 04:26
- Ausreichend schwammig damit am Ende keiner dafür gerade stehen muss (oT)
- Todesstrafe -
Land der Alten,
28.01.2008, 09:49
- EU Recht schlägt Bundesrecht -
mvd,
28.01.2008, 11:49
- GG vs EU-Verfassung -
Land der Alten,
28.01.2008, 13:45
- GG vs EU-Verfassung -
Land der Alten,
28.01.2008, 13:56
- Deshalb ist ja auch noch Hoffnung, wenn auch wenig - mvd, 28.01.2008, 15:33
- GG vs EU-Verfassung -
Land der Alten,
28.01.2008, 13:56
- GG vs EU-Verfassung -
Land der Alten,
28.01.2008, 13:45
- EU Recht schlägt Bundesrecht -
mvd,
28.01.2008, 11:49
- EU-Verfassung im Volltext -
mvd,
28.01.2008, 03:40
