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GG vs EU-Verfassung

Land der Alten @, Montag, 28.01.2008, 13:45 (vor 6572 Tagen) @ mvd

Eine Todesstrafe durch die europäische Hintertür würde eindeutig gg Art

1

GG verstoßen.


Eine abgesegnete EU-Verfassung stände über unserem Grundgesetz und würde
dieses de facto aushebeln. So ist es ja auch mit unserem Grundgesetz, das
über den einzelnen Landesverfassungen steht. Da kann in der hessischen
Verfassung ruhig die Todesstrafe erlaubt sein, sie darf wegen des
Grundgesetzes nicht angewendet werden.

Aus diesem und anderen Gründen unterschreibt ja Köhler auch nicht. Da kann
das Stimmvieh im Parlament noch so oft Ja schreien, am Ende entscheidet zum
Glück das Verfassungsgericht.

Wir dürfen ja nicht entscheiden.

Übersicht:

http://www.google.com/search?hl=de&q=EU+Verfassung+K%C3%B6hler+Bundesverfassungsger...

Gruß
mvd


Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Artikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Artikel 19 GG
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Die o.g. Artikel sind bindet.
Das Recht auf Menschenwürde (damit keine Todesstrafe) ist unantastbar.
Dem könnte auch keine EU-Verfassung mit Todesstrafe übergestülpt werden. Dies würde "automatisch" ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Du meinst wahrscheinlich den Art 25 GG, welcher allerdings nur den Vorrang allgemeiner völkerrechtlicher Normen / Gesetze gegenüber nationalem Recht regelt.

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  • Ist da was dran? Todesstrafe in der EU bei Aufruhr... - VictorX, 28.01.2008, 03:07 [*]
    • EU-Verfassung im Volltext - mvd, 28.01.2008, 03:40
      • Ausreichend schwammig damit am Ende keiner dafür gerade stehen muss (oT) [ [ kein Text ] ] - VictorX, 28.01.2008, 03:44
        • Ja, es müsste nur 'amtlich' unmittelbare Kriegsgefahr festgestellt werden.... (oT) - BillyGoatGruff, 28.01.2008, 03:47
        • Ja, Brzinski weiß wie man so was formulieren muß. (oT) [ [ kein Text ] ] - mvd, 28.01.2008, 03:48
        • In der Praxis funktioniert das ähnlich wie mit den Massenvernichtungswaffen Saddams (oT) [ [ kein Text ] ] - Jermak, 28.01.2008, 04:26
    • Todesstrafe - Land der Alten, 28.01.2008, 09:49
      • EU Recht schlägt Bundesrecht - mvd, 28.01.2008, 11:49
        • GG vs EU-Verfassung - Land der Alten, 28.01.2008, 13:45
          • GG vs EU-Verfassung - Land der Alten, 28.01.2008, 13:56
            • Deshalb ist ja auch noch Hoffnung, wenn auch wenig - mvd, 28.01.2008, 15:33

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