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EU Recht schlägt Bundesrecht

mvd, Montag, 28.01.2008, 11:49 (vor 6572 Tagen) @ Land der Alten

Eine Todesstrafe durch die europäische Hintertür würde eindeutig gg Art 1
GG verstoßen.

Eine abgesegnete EU-Verfassung stände über unserem Grundgesetz und würde dieses de facto aushebeln. So ist es ja auch mit unserem Grundgesetz, das über den einzelnen Landesverfassungen steht. Da kann in der hessischen Verfassung ruhig die Todesstrafe erlaubt sein, sie darf wegen des Grundgesetzes nicht angewendet werden.

Aus diesem und anderen Gründen unterschreibt ja Köhler auch nicht. Da kann das Stimmvieh im Parlament noch so oft Ja schreien, am Ende entscheidet zum Glück das Verfassungsgericht.

Wir dürfen ja nicht entscheiden.

Übersicht:

http://www.google.com/search?hl=de&q=EU+Verfassung+K%C3%B6hler+Bundesverfassungsger...

Gruß
mvd

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  • Ist da was dran? Todesstrafe in der EU bei Aufruhr... - VictorX, 28.01.2008, 03:07 [*]
    • EU-Verfassung im Volltext - mvd, 28.01.2008, 03:40
      • Ausreichend schwammig damit am Ende keiner dafür gerade stehen muss (oT) [ [ kein Text ] ] - VictorX, 28.01.2008, 03:44
        • Ja, es müsste nur 'amtlich' unmittelbare Kriegsgefahr festgestellt werden.... (oT) - BillyGoatGruff, 28.01.2008, 03:47
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        • In der Praxis funktioniert das ähnlich wie mit den Massenvernichtungswaffen Saddams (oT) [ [ kein Text ] ] - Jermak, 28.01.2008, 04:26
    • Todesstrafe - Land der Alten, 28.01.2008, 09:49
      • EU Recht schlägt Bundesrecht - mvd, 28.01.2008, 11:49
        • GG vs EU-Verfassung - Land der Alten, 28.01.2008, 13:45
          • GG vs EU-Verfassung - Land der Alten, 28.01.2008, 13:56
            • Deshalb ist ja auch noch Hoffnung, wenn auch wenig - mvd, 28.01.2008, 15:33

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