OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH)
Ich brauche einen Rat bzw. Tip
Eine Bekannte von mir ist Geschäftsführerin einer GmbH und zugleich 50% Gesellschafterin. Sie möchte nunmehr diese GschfTätigkeit zurücklegen - die Tagesgeschäfte wurden seit jeher von ihrem Mann geführt.
Nun steht eine Scheidung ins Haus und der Mann meiner Bekannten - er ist der andere 50% Gesellschafter - will meine Bekannte nicht aus dieser Tätigkeit entlassen. Der normale Weg einer Aufgabe der GschfTätigkeit mit Gesellschafterversammlung mit anschliessendem Termin beim Notar ist deshalb nicht möglich.
Meine Frage lautet nunmehr: kann meine Bekannte ein Schreiben an das zuständige Amtsgericht schicken und mitteilen, dass sie ihre GeschfTätigkeit mit sofortiger Wirkung einstellt und welche Konsequenzen entstehen daraus ?
Besten Dank im Voraus
gesamter Thread:
- OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH) -
ImmoFritz,
14.03.2008, 08:19
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- nein ... - weissgarnix, 14.03.2008, 09:17
- noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 28.03.2008, 01:51
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- Das würde ich mir gut überlegen... - Bambus, 14.03.2008, 09:17
- vielleicht auch liquidieren?....... - ottoasta, 14.03.2008, 10:26
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
