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OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH)

ImmoFritz, Freitag, 14.03.2008, 08:19 (vor 6534 Tagen)

Ich brauche einen Rat bzw. Tip

Eine Bekannte von mir ist Geschäftsführerin einer GmbH und zugleich 50% Gesellschafterin. Sie möchte nunmehr diese GschfTätigkeit zurücklegen - die Tagesgeschäfte wurden seit jeher von ihrem Mann geführt.

Nun steht eine Scheidung ins Haus und der Mann meiner Bekannten - er ist der andere 50% Gesellschafter - will meine Bekannte nicht aus dieser Tätigkeit entlassen. Der normale Weg einer Aufgabe der GschfTätigkeit mit Gesellschafterversammlung mit anschliessendem Termin beim Notar ist deshalb nicht möglich.

Meine Frage lautet nunmehr: kann meine Bekannte ein Schreiben an das zuständige Amtsgericht schicken und mitteilen, dass sie ihre GeschfTätigkeit mit sofortiger Wirkung einstellt und welche Konsequenzen entstehen daraus ?

Besten Dank im Voraus

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  • OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH) - ImmoFritz, 14.03.2008, 08:19 [*]
    • so geht's ... - weissgarnix, 14.03.2008, 08:36
      • vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 14.03.2008, 09:11
        • nein ... - weissgarnix, 14.03.2008, 09:17
      • noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 28.03.2008, 01:51
    • Das würde ich mir gut überlegen... - Bambus, 14.03.2008, 09:17
    • vielleicht auch liquidieren?....... - ottoasta, 14.03.2008, 10:26

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