Das würde ich mir gut überlegen...
Hi Immofritz,
Ich brauche einen Rat bzw. Tip
Eine Bekannte von mir ist Geschäftsführerin einer GmbH und zugleich 50%
Gesellschafterin. Sie möchte nunmehr diese GschfTätigkeit zurücklegen -
die Tagesgeschäfte wurden seit jeher von ihrem Mann geführt.
Na toll, sie trägt die Verantwortung und er führt die Geschäfte. Blödsinn!! Auch wenn er so tut als wenn er die Geschäfte führt, rechtlich gesehen macht doch sie es als eingetragende GF!!!
Also erstmal klären für welche Geschäfte sie überhaupt haftet. Alle Unterlagen sichten!!! Und kopieren und sichern!!! Sie haftet für alle Tätigkeiten der gesellschaft als GF bis mindestens zu dem Zeitpunkt der Austragung aus dem HR!!
Nun steht eine Scheidung ins Haus und der Mann meiner Bekannten - er ist
der andere 50% Gesellschafter - will meine Bekannte nicht aus dieser
Tätigkeit entlassen. Der normale Weg einer Aufgabe der GschfTätigkeit mit
Gesellschafterversammlung mit anschliessendem Termin beim Notar ist
deshalb nicht möglich.
Mit Rechtsanwalt reden, ob das überhaupt sinnvoll ist, sonst brennt der Mann mit ihrer Einlage durch, bzw durch Notgeschäftführung, die das Gericht bestellt geht die GmbH pleite und damit ihre Einlage!!!
Meine Frage lautet nunmehr: kann meine Bekannte ein Schreiben an das
zuständige Amtsgericht schicken und mitteilen, dass sie ihre
GeschfTätigkeit mit sofortiger Wirkung einstellt und welche Konsequenzen
entstehen daraus ?Besten Dank im Voraus
Na, das würde ich mir gut überlegen! ich würde das selber alles in der Hand behalten. Als GF und Gesellschafterinn mit 50 % kann sie doch vieles machen!!!!
Mindestens schon mal den Mann feuern!!!
Grüsse
Bambus
gesamter Thread:
- OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH) -
ImmoFritz,
14.03.2008, 08:19
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- nein ... - weissgarnix, 14.03.2008, 09:17
- noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 28.03.2008, 01:51
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- Das würde ich mir gut überlegen... - Bambus, 14.03.2008, 09:17
- vielleicht auch liquidieren?....... - ottoasta, 14.03.2008, 10:26
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
