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nein ...

weissgarnix @, Freitag, 14.03.2008, 09:17 (vor 6534 Tagen) @ ImmoFritz

die GmbH ist nicht pleite <img src=" />)

noch eine Frage dazu: kann sie bei ihrem 50% Anteil genau so vefahren -
sie will kein Geld dafür, bloss raus

... den Anteil kann sie behalten, verkaufen oder verschenken, was aber immer jemandes bedarf, der vorm Notar sagt: "Ja, will ich haben". Wenn nicht, wird sie wohl drauf sitzen bleiben. Eventuell hat sie den Anteil an der GmbH auch an irgendwelche Banken oder so verpfändet? - Dann braucht sie auch deren Zustimmung für jegliche Verfügung über den Anteil. Am einfachsten wäre es wohl, wenn sie den Anteil ihrem Mann im Rahmen der Scheidung übereignet, wenn der damit einverstanden ist.

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  • OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH) - ImmoFritz, 14.03.2008, 08:19 [*]
    • so geht's ... - weissgarnix, 14.03.2008, 08:36
      • vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 14.03.2008, 09:11
        • nein ... - weissgarnix, 14.03.2008, 09:17
      • noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 28.03.2008, 01:51
    • Das würde ich mir gut überlegen... - Bambus, 14.03.2008, 09:17
    • vielleicht auch liquidieren?....... - ottoasta, 14.03.2008, 10:26

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