vielleicht auch liquidieren?.......
Ich hatte ja mal 2 GmbH's, als Einmann GmbH. Die eine habe ich verkauft, die andere 2006 liquidiert.
Zum Notar, Urkunde Liquidation erstellt, ans Handelsregister gesandt. Gleichzeitig mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen, damit von dort keine Nachforderungen kommen (also alles bezahlt) und eine schnelle Zustimmung erreicht wird (das FA lässt sich sonst erhebliche Zeit!).
Meine Frau habe ich als Liquidator eintragen lassen. Da konnte noch ein wenig
Vergütung herausgeholt werden.
Die Veröffentlichung muss 3x geschehen, im elektronischen Bundesanzeiger, geht fix!
Zusammen mit meinem Steuerberater alles gemacht, innerhalb von 4 Monaten war es vorbei, unter 'amtliche Bekanntmachunge' in unserer Tageszeitung stand dann: Die Gesellschaft ist erloschen. Punkt, das wars!
Die Dame soll niemals was ohne einen guten Steuerberater machen!!!
Gruss
Otto
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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi
gesamter Thread:
- OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH) -
ImmoFritz,
14.03.2008, 08:19
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- nein ... - weissgarnix, 14.03.2008, 09:17
- noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 28.03.2008, 01:51
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- Das würde ich mir gut überlegen... - Bambus, 14.03.2008, 09:17
- vielleicht auch liquidieren?....... - ottoasta, 14.03.2008, 10:26
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
