noch eine Frage dazu
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Sie legt ihr GF-Amt schriftlich gegenüber der Gesellschafterversammlung
nieder, das ist ein einseitiger Akt, was der Mann oder sonstwer dazu sagt,
braucht sie nicht zu kümmern.Mit einer Kopie ihrer Niederlegung geht sie dann selbst zum Notar und läßt
diese ins HReg eintragen. Das geht. Und damit wäre das Thema durch.
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Hallo nochmals
meine Bekannte hat in der Zwischenzeit dem zuständigen Registergericht mitgeteilt, dass sie ihre GschF Tätigkeit niederlegt. Sie hat vom Gericht eine Bestätigung erhalten, dass dies dem Gericht zur Kenntnis gelangt sei.
Bei einem Anruf bei diesem Gericht, teilte ihr der Sachbearbeiter folgendes mit: dem Gericht sei zwar bekannt, dass die GschF-Tätigkeit niedergelegt wurde, doch sie haftet weiterhin als GschFführer bis ein neuer GeschF bestellt und ins HR eingetragen sei.
Hier beisst sich die Katze wiederum in den Schweif da eine Scheidung läuft und ihr Mann (50% Gesellschafter) diese Neubestellung verweigert.
Was ist zu tun ? Danke !
gesamter Thread:
- OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH) -
ImmoFritz,
14.03.2008, 08:19
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- nein ... - weissgarnix, 14.03.2008, 09:17
- noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 28.03.2008, 01:51
- vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu -
ImmoFritz,
14.03.2008, 09:11
- Das würde ich mir gut überlegen... - Bambus, 14.03.2008, 09:17
- vielleicht auch liquidieren?....... - ottoasta, 14.03.2008, 10:26
- so geht's ... -
weissgarnix,
14.03.2008, 08:36
