Das Gelbe Forum Forum nach Zeit sortieren Forum nach letzter Antwort sortieren die 150 neuesten Beiträge
  • >Neu hier? / Infos
    • Leitlinien und Regeln
    • Das Gelbe Forum unterstützen
    • Hinweise zur Handhabung
    • Registrieren
    • Passwort vergessen?
    • Gefälschte E-Mails
    • Leserzuschriften
    • Abkürzungen
    • Impressum/Kontakt
    • Disclaimer
  • >Wissen
    • Einstiegsliteratur Debitismus
    • Weitere Literatur
    • Sammlungen
    • Buchempfehlungen
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
  • >Elliott-Wellen
    • Elliott-Grundkurs
    • Alle ELLI-Beiträge
    • Elliott-Links
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
    • Altes Elliott-Wellen-Forum
    • Elliott-Tagung 1
    • Elliott-Tagung 2
  • >Themen
    • Risiken der Atomkraft
    • Buchempfehlungen
    • div. alternative Nachrichtenüberblicke
    • Froschgrafik
    • Chart du Jour
    • Das oekonomische Zitat
    • Beliebte Rechtschreibfehler
  • >Charts / Börsenlinks
    • Charts / Börsenlinks
    • Währungen
    • Rohstoffe
    • Aktienindizes
    • Gold in Euro
    • Silber in Euro
  • >Forumsarchive
    • Das alte Elliott-Wellen-Forum (2000-2007)
    • Das Gelbe Forum (2007-2017)
  
 
  • Login
zurück zur Hauptseite
  • in Thread öffnen

ARCHIV1 - HIER FINDET SICH DER ZEITRAUM BIS 2017

Forum-Menü | Fluchtburg autark am Meer | Goldpreis heute | Zum Tode von Jürgen Küßner | Bücher vom Kopp-Verlag
ZITAT »Wir ersticken in der Datenflut.«
Unterstützen Sie das Gelbe Forum durch Käufe bei Amazon. | Weitere Buch-Empfehlungen und Amazon-Navigation

noch eine Frage dazu

ImmoFritz, Freitag, 28.03.2008, 01:51 (vor 6522 Tagen) @ weissgarnix

<i>


Sie legt ihr GF-Amt schriftlich gegenüber der Gesellschafterversammlung
nieder, das ist ein einseitiger Akt, was der Mann oder sonstwer dazu sagt,
braucht sie nicht zu kümmern.

Mit einer Kopie ihrer Niederlegung geht sie dann selbst zum Notar und läßt
diese ins HReg eintragen. Das geht. Und damit wäre das Thema durch.
</I>

Hallo nochmals

meine Bekannte hat in der Zwischenzeit dem zuständigen Registergericht mitgeteilt, dass sie ihre GschF Tätigkeit niederlegt. Sie hat vom Gericht eine Bestätigung erhalten, dass dies dem Gericht zur Kenntnis gelangt sei.

Bei einem Anruf bei diesem Gericht, teilte ihr der Sachbearbeiter folgendes mit: dem Gericht sei zwar bekannt, dass die GschF-Tätigkeit niedergelegt wurde, doch sie haftet weiterhin als GschFführer bis ein neuer GeschF bestellt und ins HR eingetragen sei.

Hier beisst sich die Katze wiederum in den Schweif da eine Scheidung läuft und ihr Mann (50% Gesellschafter) diese Neubestellung verweigert.

Was ist zu tun ? Danke !

antworten
 

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

  • OT: Frage zur Rücklegung einer GschfTätigkeit (GmbH) - ImmoFritz, 14.03.2008, 08:19 [*]
    • so geht's ... - weissgarnix, 14.03.2008, 08:36
      • vielen Dank für die rasche Antwort - noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 14.03.2008, 09:11
        • nein ... - weissgarnix, 14.03.2008, 09:17
      • noch eine Frage dazu - ImmoFritz, 28.03.2008, 01:51
    • Das würde ich mir gut überlegen... - Bambus, 14.03.2008, 09:17
    • vielleicht auch liquidieren?....... - ottoasta, 14.03.2008, 10:26

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.

CoinInvest -- Ihr Edelmetallhändler






444324 Einträge in 53482 Threads, 990 registrierte Benutzer, 113 Benutzer online (0 registrierte, 113 Gäste) | Forumszeit: 03.02.2026, 17:55 (Europe/Berlin)
Das Gelbe Forum: Das Forum für Elliott-Wellen, Börse, Wirtschaft, Debitismus, Geld, Zins, Staat, Macht (und natürlich auch Politik ud  Gesellschaft - und ein wenig alles andere) || Altes Elliott-Wellen-Forum

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz
✖