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Antwort

Ötzi @, Mittwoch, 11.01.2017, 09:20 (vor 3468 Tagen) @ Literaturhinweis

Hallo Literaturhinweis, zunächst vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Zu den Lücken in meiner Darstellung:

-> Ja, wir haben mehrere Festsetzungsbescheide bekommen, und jeweils dagegen Widerspruch eingelegt und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Die Verjährung dürfte damit unterbrochen sein. Auf die Widersprüche kamen lediglich informelle Einschüchterungsschreiben zurück, bisher keine Widerspruchsbescheide.

-> Verstehe ich dich richtig, dass auch gegen mich vollstreckt werden kann, ohne einen vollstreckbaren Titel, der auf meinen Namen lautet? Nur weil ich im gleichen Haushalt mit meiner Frau lebe? Klar, bin ich dadurch auch gebührenpflichtig, aber die müssten mir doch erstmal einen Festsetzungsbescheid auf meinen Namen schicken, oder nicht?
Nebenbei, dass wir eine Zugewinngemeinschaft sind, ist mir auch klar, aber um aus diesem Grund gegen mich zu vollstrecken, bedürfte es doch sicher eines gesonderten Gerichtsverfahrens. Die Rundfunkanstalt weiß ja nicht mal, dass wir verheiratet sind.

-> Nein, wir beabsichtigen nicht auszuwandern, aber ich überlege, die Vollstreckung einfach auszusitzen. Auf das Konto meiner Frau kommt nur das Kindergeld, ehemals auch Elterngeld, sonst nur privates. Das Konto ist nicht bei einer örtlichen Bank, das heisst, wenn die Rundfunkanstalt nicht bei der Familienkasse oder Elterngeldkassen nachfragt, werden sie die Bankverbindung nicht herausfinden. Mein eigenes Konto hingegen ist sehr vielen Behörden bekannt. Deswegen die Frage, ob so einfach auch mein Konto gepfändet werden kann. Mein eigenes Konto ist sozusagen unsere Achillesferse, deswegen habe ich diesen Thread gestartet. Schufa-Eintrag macht mir keine Angst, da ich zeit meines Lebens nur auf Guthabenbasis gewirtschaftet habe, und das auch weiter so plane. Und Erzwingungshaft ist ein stumpfes Schwert, da unsere Gesellschaft zu verweichlicht ist, um das zu tolerieren. Mit etwas Öffentlichkeit ist man schnell wieder draußen, und die AfD gewinnt dadurch weitere Wählerstimmen.

-> Die Pfändung ins bewegliche Vermögen wird für den GV bei uns eher unangenehm, und es gibt wenig zu holen. Ich bin fast immer zu Hause, da ich im Home Office arbeite, zudem haben wir zwei kleine Kinder und einige Nachbarn (Etagenwohnung), die ich als Zeugen schnell herbeiklingeln kann. Leicht zugänglich ist in unserer Wohnung nur der ganze schlecht verwertbare Kram. Die wertvollen Dinge lassen sich leicht verstecken bzw. sind in Form von Massivholzmöbeln vorhanden. Die kriegt der GV ohne enormen Aufwand nicht aus der Wohnung heraus.

Merkwürdig ist im Zusammenhang mit den Rundfunktbeitragsvollstreckungen, dass sich im Internet kein einziger Bericht aus dem Saarland finden lässt, jedenfalls habe ich keinen gefunden. Mir kommt es fast so vor, als seien hier die Vollstreckungen vom saarländischen Rundfunk ausgesetzt. Aber ich kann mich täuschen. Rein statistisch ist ja das Verhältnis Saarland zu Restdeutschland 1:80, das mag das Fehlen jeglicher Erfahrungsberichte erklären.

Gruß,

Ötzi

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    • Lange Antwort zu Kontopfändung bei Ehepartnern / Landesrundfunkgebührenbeitrag - Literaturhinweis, 11.01.2017, 01:34
      • Antwort - Ötzi, 11.01.2017, 09:20
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