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Beitragsservice/Zwangsvollstreckung

Leserzuschrift @, Mittwoch, 11.01.2017, 13:15 (vor 3468 Tagen) @ Ötzi

Hallo Ötzi,

aus eigener Erfahrung (Verweigerer seit 2014) kann ich dir nur raten, die Hinweise von "Literaturhinweis" bitte in ihrer Gesamtheit dringend zu beachten.

Ich bin bei der Suche nach "Mitstreitern", nach Leuten, die sich mit den rechtlichen Grundlagen auskennen, auf diese Seite gestoßen: https://rundfunkbeitragsklage.de/info/ – deren Hinweise decken sich mit der Antwort von "Literaturhinweis".

Dein Vorteil: juristisch konkret vorgefertigte Texte zwecks Einspruch / Widerspruch gegenüber dem BS und deren Erfüllungsgehilfen.
In Berlin (RBB) gehen die Typen des BS dann per "Amtshilfe" über die Finanzämter an dein Eingemachtes, die dann nach der Abgabenordnung handeln. Du bekommst maximal zwei Anschreiben, das letzte mit konkreter Androhung einer Kontopfändung. Und dann bitte im Internet recherchieren, was einem bei einer Kontopfändung widerfahren kann.

Ein sch... "Spiel". Aber wer die Macht hat, wird sie auch nutzen....
Auf diese Weise haben die leider ihre erste Rate doch noch erhalten, wenn auch (nachweislich) unter Vorbehalt gezahlt.
Falls du vor Gericht streiten möchtest, soll dir der BS einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ausstellen.

Es sollen ja bereits ein paar Millionen sein, die die Zahlungen verweigern. Der Aufwand, diese Summen beizutreiben, dürfte beim BS bereits Dimensionen angenommen haben. Amtshilfe einfordern kostet dem BS wiederum Geld...
Erzwingungshaft anzuwenden, haben die ÖR der Medienwirksamkeit wegen, bereits abgeschworen.

Der Widerstand beginnt zu wirken.

Gruß, Norbert

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      • Es kommt stets auf den Einzelfall an - Literaturhinweis, 19.01.2017, 15:01

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