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Eigentlich wollte ich ja nur wissen,

Ötzi @, Mittwoch, 11.01.2017, 14:16 (vor 3469 Tagen) @ Literaturhinweis
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 11.01.2017, 14:36

ob der Festsetzungsbescheid bzw. dann der Widerspruchsbescheid/Vollstreckungsbescheid direkt gegen mich vollstreckt werden können, obwohl sie auf den Namen meiner Frau lauten.

Darauf habe ich jetzt immer noch keine Antwort. Nach meinem Rechtsempfinden muss es da einen Zwischenschritt geben. Es kann ja wohl kaum sein, dass die Rundfunkanstalt das Amtsgericht lediglich informiert, dass Herr XYZ laut Melderegister in der gleichen Wohnung lebt wie Frau XY, gegen die ein vollstreckbarer Titel vorliegt, und der Amtsrichter dann mal eben mir nichts dir nichts einen Pfändungsbeschluss auch gegen Konten von Herrn XYZ verschickt, nachdem bei Frau XY nichts zu holen war.

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    • Lange Antwort zu Kontopfändung bei Ehepartnern / Landesrundfunkgebührenbeitrag - Literaturhinweis, 11.01.2017, 01:34
      • Antwort - Ötzi, 11.01.2017, 09:20
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          • Eigentlich wollte ich ja nur wissen, - Ötzi, 11.01.2017, 14:16
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