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Es kommt stets auf den Einzelfall an

Literaturhinweis @, Donnerstag, 19.01.2017, 15:01 (vor 3461 Tagen) @ Leserzuschrift

Ich weigere mich seit 2014 zu bezahlen und verweigere auch eine Vermoegensauskunft. Nach mehreren Monaten hat der Gerichtsvollzieher nun scheinbar aufgegeben und seine Dienste der Rundfunkanstalt in Rechnung gestellt.

Nun ja, bei Aussichtslosigkeit kann er den Auftrag zurückgeben, Kosten rechnet er in jedem Falle turnusmäßig ab, ob erfolgreich oder nicht - da ist er wie der Rechtsanwalt.

Wenn sich jemand weigert, eine Vermögensauskunft zu erteilen, kann man dies durch Haftbefehl erzwingen. Ob diese (ebenfalls wieder kostenpflichtige) Eskalationsstufe gewählt wird, oder nicht, oder wann, obliegt stets dem Gläubiger zu entscheiden. D.h., der GV erstattet Bericht und wartet auf weitere Anweisungen.

Daraufhin wollte der ARD ZDF Beitragsservice diese Kosten, nebst den ausstehende Rundfunkgebuehren von mir haben und hat mir wieder einen seiner grauen Briefe geschickt.

Natürlich, zur Vermeidung der Verjährung muß man das erstmal 'in Rechnung stellen', vgl. vorherige Antwortkaskade.

Einen Kontopfaendungsversuch hat der Gerichtsvollzieher nie versucht. Ich glaube ich war einfach zu nervig.

Kommt darauf an. Auch das muß ja der Gläubiger beauftragen, mit Kostenfolgen. Das Konto muß man ermitteln (was heute einfacher geht, als noch vor ein paar Jahren). Wenn aber erkennbar sein sollte, daß der/die betreffende Schuldner(in) unter der Pfändungsfreigrenze liegt und nicht zu vermuten steht, daß durch Sonderumstände (Erbschaft, Lottogewinn) erhöhte Beträge auf dem Konto liegen, erspart man sich das, und wartet jedenfalls besser die Vermögensauskuft ab. Gerade dazu wurde die ja geschaffen.

Es gibt ein neues Interview, mit der alleinerziehenden Mutter, welche letzten Herbst einen Haftbefehl bekommen hat, welcher zurückgezogen wurde.

Alleinerziehende in den Knast stecken, ist a) wegen des Sozialstaatsprinzips und Kindeswohls schwierig und b) löst es durch Heimaufenthalt oder Pflegeunterbringung der Kinder erneut Kostenfolgen aus. Da wird man sicher abwägen, ob man da nicht erst 'dem Spediteur nebenan' seine Zugmaschine im sechsstelligen Wert pfändet ...

Danach versuchte man ihr Konto zu pfaenden und hat auch dies wieder rueckgaengig gemacht:

Klar, vermutlich, siehe oben, war von Monat zu Monat nicht genug drauf, das man hätte wegnehmen dürfen.

Jeder Fall ist eben anders, jede Landesrundfunkanstalt ist anders und ... jeder Gerichtsvollzieher ist anders! Da gibt es gehässige und empathische, da gibt es welche, die sich die Sache der Gläubiger zu eigen machen und solche, die alle Register ziehen, um nicht vollstrecken zu müssen, wenn sie es als unverhältnismäßig empfinden. Verallgemeinerbar ist das leider alles nicht.

--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften

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      • Es kommt stets auf den Einzelfall an - Literaturhinweis, 19.01.2017, 15:01

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