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Leserzuschrift einer Frau mit Erfahrung - Bezug u.a. auf Tübinger Urteil

modesto @, Mittwoch, 11.01.2017, 19:28 (vor 3469 Tagen) @ Ötzi
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 11.01.2017, 20:02

Leserzuschrift (Vielen Dank!)

"Ich "schulde" auch seit 2013 GEZ Beiträge und der SWR hat drei selbstausgestellte vollstreckbare Titel. Meine drei Widersprüche wurden nach ca. 2 Jahren in einem Aufwasch abgeschmettert.
Seit dem 07.07.2016 hab ich die Gerichtsvollzieherin am Hacken und habe zwei Mal Beschwerde beim Vollstreckungsrichter eingereicht. U. a. wegen dem Tübinger Urteil.
Der örtliche Vollstreckungsrichter ist natürlich auch immer systemkonform und fordert mich zur Zahlung oder zur Abgabe der Vermögensauskunft auf. Letztere bekommen sie aus Prinzip nicht, da ich mich nicht als Schuldner sehe. Zumal sie durch konkludentes Handeln (bzw. Nichthandeln) im Rahmen unserer Korrespondenz eigentlich bereits auf ihre Forderungen verzichtet hatten.

Jedenfalls ist mir noch keiner an das Konto gegangen und es hat mich auch noch keiner persönlich besucht. Die Dame hat ohnehin Hausverbot bei mir, da sie mir ihre Legitimation patout nicht nachweisen möchte.

Außerdem habe ich dem SWR und der Gerichtsvollzieherin meine eigenen AGBs zukommen lassen und ihnen entsprechend der AGB dann Rechnungen zugesendet. Insofern habe ich sie nun auch zu Schuldnern erklärt. Sie wollen 400 Euro haben, ca. 305 Euro wären die ursprüngliche Forderung, der Rest für Zahlungsweigerung. Ich sehe das sportlich.

Dass Frauen eher einknicken, halte ich für ein Gerücht, schließlich war die erste inhaftierte Person, welche durch die Medien ging, eine Frau. Und die Mutter aus Brandenburg, welche letzten Herbst einen Haftbefehl bekam, war auch eine Frau. Und guess what - ich bin auch eine Frau. Und ehrlich gesagt glaube ich, ich habe mit einer Gerichtsvollzieher*IN* eher schlechtere Karten als mit einem Gerichtsvollzieher.
Aber in diesem kranken System - da gebe ich dem Literaturhinweis Recht - wird man mit bürokratischem Prozedere nie Erfolg haben. Aber man kann ihnen das Leben schwer machen und einfach nicht zahlen. Die 2 Monate lang Inhaftierte hat auch bis heute nicht bezahlt.

Und wem doch noch! ein Haftbefehl ins Haus flattern sollte, der kann sich an Olaf Kretschmann wenden, welcher sich durch alle Instanzen nach oben klagt.

Er hilft, dass keiner mehr in den Knast muss. Nicht aufgeben!!

Mehr als irgendwann doch zahlen müssen kann ja nicht passieren. Man kann sich also quasi jederzeit von entstehenden Folgeproblemen freikaufen.

Meine Bank sagte mir, wenn die Gerichtsvollzieherin sich bei ihnen meldet, dann habe ich immer noch eine Woche Zeit, mein Konto leer zu räumen, oder ein P Konto einzurichten. Es wäre nicht so, dass ich auf ein Mal nicht mehr an das Geld käme. Und bis dahin waaaarte ich."

https://www.youtube.com/watch?v=-TpVXlBcwQk&feature=youtu.be

--
„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“

Heiliger Augustinus

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    • Lange Antwort zu Kontopfändung bei Ehepartnern / Landesrundfunkgebührenbeitrag - Literaturhinweis, 11.01.2017, 01:34
      • Antwort - Ötzi, 11.01.2017, 09:20
        • Der Ehegatte haftet auch schon vor der Scheidung für die Eskapaden seiner Frau ;-) - Literaturhinweis, 11.01.2017, 13:50
          • Eigentlich wollte ich ja nur wissen, - Ötzi, 11.01.2017, 14:16
            • Doch, darauf hattest Du schon eine Antwort, sie schmeckt nur nicht jedem ;-) - Literaturhinweis, 11.01.2017, 15:36
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    • Landgericht Tübingen: Zwangsvollstreckung nicht rechtens - modesto, 11.01.2017, 13:48
      • Danke, das kannte ich noch nicht (oT) [ [ kein Text ] ] - Ötzi, 11.01.2017, 14:28
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    • Ergänzend noch zu einer Leserzuschrift zu weiteren Klagemöglichkeiten - Literaturhinweis, 11.01.2017, 17:08
    • Leserzuschrift einer Frau mit Erfahrung - Bezug u.a. auf Tübinger Urteil - modesto, 11.01.2017, 19:28
      • Eigentlich hielt ich das Thema für abgeschlossen, aber zu solch gefährlichem 'Rat' muß man eine Warnung anhängen - Literaturhinweis, 11.01.2017, 20:21
    • GEZ-Kontenpfändung - Leserzuschrift, 19.01.2017, 13:41
      • Es kommt stets auf den Einzelfall an - Literaturhinweis, 19.01.2017, 15:01

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