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Inkassounternehmen hier: Zahlungsaufforderung

KatzeMinkaMorle @, Dienstag, 14.03.2017, 12:16 (vor 3340 Tagen)

Meine Ehefrau und ich sind in einem Tanzclub. Neben dem monatlichen Beitrag sind pro Jahr + Person 4 Arbeitsstunden zu leisten. Bei Nichterfüllung ist ein Zusatzbeitrag fällig.

Für das Jahr 2016 ist hier eine Zahlung fällig. Zwischen der Forderung des Tanzclubs und unserer berechneten Nachzahlung gibt es eine Differzenz, die bisher nicht geklärt werden konnte. Der Tanzclub hat jetzt ein Inkasso-unternehmen mit dem Einzug der offenen Zahlung beauftragt.

Wir verhalte ich mich hier generell nachdem die Differenz noch nicht geklärt ist?
Das Schreiben der Inkasssofirma endet mit: Mit freundlichen Grüßen, Name des Sachbearbeiters, k e i n e Unterschrift. Hinweis: Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift wirksam.

Ist das rechtens? Falls nein: wo steht das (BGB, etc.)?

Danke im voraus.

Gruß
Michael Schenk

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  • Inkassounternehmen hier: Zahlungsaufforderung - KatzeMinkaMorle, 14.03.2017, 12:16 [*]
    • Das Schreiben unter ... - Mirko, 14.03.2017, 12:32
    • Schreiben von Inkassounternehmen haben keine rechtliche Funktion - Orlando, 14.03.2017, 12:36
    • Bestrittene Forderungen. - Durran, 14.03.2017, 12:53
    • BGB: § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde - Friedrich, 14.03.2017, 15:19
      • § 410 BGB ist (noch) nicht anwendbar - Inkassobüro ist Vertreter des Auftraggebers/Gläubigers - Literaturhinweis, 14.03.2017, 15:33
    • An der Kommunikation arbeiten... - XERXES, 14.03.2017, 16:26
    • strittige Forderungen dürfen nicht... - unasses, 14.03.2017, 17:25
    • Inkassoersuchen - KatzeMinkaMorle, 15.03.2017, 17:00

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