Inkassoersuchen
Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für die Antworten. Der Tanzclub hat heute eine Aufstel-
lung der geleisteten Arbeitsstunden übermittelt. Es wurden 0,5 Stunden bei
meiner Frau und bei mir zuwenig angerechnet. Der geforderte Betrag ist somit
nicht korrekt.
Zum anderen habe ich heute festgestellt, dass das Schreiben des Inkassounter-
nehmens nicht an beide Mitglieder adressiert ist, sondern nur an mich.
Ist das ein "Formfehler" und das Schreiben überhaupt gültig?
Wie gehe ich jetzt am besten vor.
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Michael Schenk
gesamter Thread:
- Inkassounternehmen hier: Zahlungsaufforderung -
KatzeMinkaMorle,
14.03.2017, 12:16
- Das Schreiben unter ... - Mirko, 14.03.2017, 12:32
- Schreiben von Inkassounternehmen haben keine rechtliche Funktion - Orlando, 14.03.2017, 12:36
- Bestrittene Forderungen. - Durran, 14.03.2017, 12:53
- BGB: § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde -
Friedrich,
14.03.2017, 15:19
- § 410 BGB ist (noch) nicht anwendbar - Inkassobüro ist Vertreter des Auftraggebers/Gläubigers - Literaturhinweis, 14.03.2017, 15:33
- An der Kommunikation arbeiten... - XERXES, 14.03.2017, 16:26
- strittige Forderungen dürfen nicht... - unasses, 14.03.2017, 17:25
- Inkassoersuchen - KatzeMinkaMorle, 15.03.2017, 17:00
