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Schreiben von Inkassounternehmen haben keine rechtliche Funktion

Orlando ⌂ @, Dienstag, 14.03.2017, 12:36 (vor 3339 Tagen) @ KatzeMinkaMorle

... und dienen nur der Einschüchterung.

Die kannst Du getrost ignorieren.

Worauf ein Schuldner reagieren sollte, ist der Mahnbescheid. Wenn darauf nicht Einspruch eingelegt wird, erhält der Gläubiger einen Titel und kann vollstrecken.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Wird dem Mahnbescheid widersprochen, kann der Gläubiger nur klagen, was ihm erst mal Kosten verursacht.

Ich empfehle, sich mit dem Gläubiger in einem Gespräch zu einigen.

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  • Inkassounternehmen hier: Zahlungsaufforderung - KatzeMinkaMorle, 14.03.2017, 12:16 [*]
    • Das Schreiben unter ... - Mirko, 14.03.2017, 12:32
    • Schreiben von Inkassounternehmen haben keine rechtliche Funktion - Orlando, 14.03.2017, 12:36
    • Bestrittene Forderungen. - Durran, 14.03.2017, 12:53
    • BGB: § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde - Friedrich, 14.03.2017, 15:19
      • § 410 BGB ist (noch) nicht anwendbar - Inkassobüro ist Vertreter des Auftraggebers/Gläubigers - Literaturhinweis, 14.03.2017, 15:33
    • An der Kommunikation arbeiten... - XERXES, 14.03.2017, 16:26
    • strittige Forderungen dürfen nicht... - unasses, 14.03.2017, 17:25
    • Inkassoersuchen - KatzeMinkaMorle, 15.03.2017, 17:00

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