Das Schreiben unter ...
Inkassounternehmen wieder, Brief unter Ablage B ablegen, sozusagen. Bitte nochmal. Steht die Forderung schon in einen Auskunftunternehmen ala Schufa, dann auffordern, es zu löschen. Sonst, Anwalt einschalten.
gesamter Thread:
- Inkassounternehmen hier: Zahlungsaufforderung -
KatzeMinkaMorle,
14.03.2017, 12:16
- Das Schreiben unter ... - Mirko, 14.03.2017, 12:32
- Schreiben von Inkassounternehmen haben keine rechtliche Funktion - Orlando, 14.03.2017, 12:36
- Bestrittene Forderungen. - Durran, 14.03.2017, 12:53
- BGB: § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde -
Friedrich,
14.03.2017, 15:19
- § 410 BGB ist (noch) nicht anwendbar - Inkassobüro ist Vertreter des Auftraggebers/Gläubigers - Literaturhinweis, 14.03.2017, 15:33
- An der Kommunikation arbeiten... - XERXES, 14.03.2017, 16:26
- strittige Forderungen dürfen nicht... - unasses, 14.03.2017, 17:25
- Inkassoersuchen - KatzeMinkaMorle, 15.03.2017, 17:00
