Bestrittene Forderungen.
Bestrittene Forderungen dürfen nicht mit Inkassounternehmen eingezogen werden.
Generell nicht. Von daher ist das Schreiben des Inkassounternehmen nichtig.
Dem Gläubiger bleibt hier nur der gerichtliche Klageweg. Ich würde es so dem Inkassounternehmen mitteilen.
gesamter Thread:
- Inkassounternehmen hier: Zahlungsaufforderung -
KatzeMinkaMorle,
14.03.2017, 12:16
- Das Schreiben unter ... - Mirko, 14.03.2017, 12:32
- Schreiben von Inkassounternehmen haben keine rechtliche Funktion - Orlando, 14.03.2017, 12:36
- Bestrittene Forderungen. - Durran, 14.03.2017, 12:53
- BGB: § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde -
Friedrich,
14.03.2017, 15:19
- § 410 BGB ist (noch) nicht anwendbar - Inkassobüro ist Vertreter des Auftraggebers/Gläubigers - Literaturhinweis, 14.03.2017, 15:33
- An der Kommunikation arbeiten... - XERXES, 14.03.2017, 16:26
- strittige Forderungen dürfen nicht... - unasses, 14.03.2017, 17:25
- Inkassoersuchen - KatzeMinkaMorle, 15.03.2017, 17:00
