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Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden.

Jacques, Dienstag, 08.01.2008, 11:18 (vor 6589 Tagen) @ Lecoquinus

Diese vor kurzem geposteten Artikel über Hypotheken und vollstrekbare
Grundschulden ziehen weiter Kreise.

Ich habe meinem Daddy davon berichtet, ihm die Artikel dazu ausgedruckt
und fürchterlich viel mit ihm diskutiert.

Es gab Rückfragen bei Notaren und in der Rechtsabteilung einer uns
bekannten Baufirma. Irgendwie gab es zu dieser Problematik nur nebulöse
Antworten. Keiner weiß wirklich was genaues. Doch die Antwort des
Baufirmenchefs war grandios: "Eine seriöse Bank würde sowas nieeeee
machen!"[[hüpf]]

Daddys Haus ist vollkommen abbezahlt. Aber die dazugehörige Grundschuld
wurde bis dato nicht gelöscht. Auf Betreiben der die damalige Hypothek
vergebenden Bank. Begründung: Warum diese Grundschuld löschen? Wenn sie
mal wieder einen neuen Kredit brauchen, dann kann dieser viel leichter
gewährt werden.

Allem Anschein nach scheint das liegenlassen einer Grundschuld, obwohl der
Kredit abbezahlt wurde, gängige Praxis zu sein.

Antwort der befragten Bank und der Notare: Eine Grundschuld könne doch nur
vollstreckt werden, wenn der Kredit noch nicht abbezahlt wurde. Sprich ein
verkaufbarer Kredit muß existieren. Bei einem abbezahlten Kredit also
keine Bange!!

Hmmm. Jetzt klingelt aber eine andere Glocke, daß dies so einfach doch
nicht ist. Daddy, äußerst mißtrauisch was Banken angeht, forscht ein
bißchen nach und hört doch eigenartiges:

Angeblich dienen die eingetragenen Grundschulden, ob nun die dazugehörigen
Kredite abbezahlt wurden oder auch nicht, den Geschäftsbanken als
verpfändbare Sicherheit um wiederum Kredite von den Zentralbanken zu
erhalten.
Je mehr Grundschulden eine Bank also besitzt umso Kreditwürdiger ist sie
also für Zentralbankgeld. AAAAAH! Deswegen der leichte Pusch die
Grundschulden wegen der "Einfachheit neuer Kredite" beizubehalten.

Hmmm! Eine ZB vergibt doch nur Kredite gegen vollstreckbare Titel oder?
Wenn ja, dann sind auch die Grundschulden längst abbezahlter Kredite
vollstreckbar, da ansonsten wertlos?

Ergo sind Grundschulden auch völlig abbezahlter Kredite vollstreckbar?

Daddy flitzt gerade im Dreieck und läßt alle Grundschulden tilgen. Hehe!


Hallo lecoquinus

soweit ich orientiert bin, wird erfolgt eine grundpfandrechtliche Eintragung im Grundbuch als Sicherstellung zu einem gewährten Kredit und Angaben, in welchem Rang und auf wen lautend sich diese Sicherheit bezieht.

Es ist nach meinen Verständnis keine Schuld per se, sondern eine Regelung für den Verwertungsfall, damit der/die Gläubiger nach geregelten Grundsätzen zu Geld aus einer allfälligen Verwertung kommen.

Wie bei allem gilt aber zuerst, dass ich eine Forderung geltend machen und die Vollstreckung verfügen lassen muss.

Gruss
Jacques

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    • Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden. - Jacques, 08.01.2008, 11:18
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    • am 23.01.2008 im Bundestag: "Risikobegrenzungsgesetz" als Schutz für Kreditnehmer - marocki4, 09.01.2008, 06:40

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