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Ein paar wichtige Spielregeln hierzu, bitte um Beachtung der einzelnen Punkte

lechat @, Mittwoch, 09.01.2008, 03:15 (vor 6699 Tagen) @ Lecoquinus

Hallo in die Runde,

eine Grundschuld wird beim Notar ins Grundbuch eingetragen.
Dazu wird ein sogenannter Grundschuldbrief erstellt. Deshalb heisst das manchmal auch Briefgrundschuldschuld oder Grundschuldbrief.

Dieser Grundschuld wird dann per Zweckerklärung einem Darlehen oder sonstwas zugeordnet.

Diese Zweckerklärung kann dann abgetreten werden, wann, für welchen Zweck und auch an wen auch immer.

Und nun wichtig!!!!!


Wenn ein Darlehen zurückbezahlt ist und die Bank kann einen nicht beschwatzen dass dieser Brief in der Bank bleibt muss dieser an den Darlehensnehmer zurückabgetreten!!(schriftlich) werden und der dazugehörige Brief ausgehändigt!!!! werden.(Im Original, nicht als Kopie)

Erst dann ist die Kuh vom Eis !!!!


Den Banken gefällt es diesen Brief als Faustpfand zu behalten solange die Geschäftsbeziehung besteht. Eine passende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingen reicht dann um die Grundschuld für irgendetwas verwertbar zu machen.
( z.B. das Pfandrecht )allgem. Geschäftsbedingungen durchlesen !!!!
Seit ich das alles zurückgezogen habe wurde mir sogar das Limit auf dem Kontokorrent gestrichen. Trotz null sonstiger Verbindlichkeiten, null Miete oder Leasing.


Solange diesen Grundschuldbrief irgend jemand in Händen hat kann er den Betrag einfordern!!!!

Wenn der zum Beispiel nicht auffindbar ist kann die Grundschuld beim Notar nicht gelöscht werden. Es ist zwar möglich den kraftlos erklären zu lassen aber die Prozedur ist ein Unding wegen der erforderlichen Nachweise.

beste Grüße

le chat

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