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Ich versuche mal das Wollknäul zu entwirren

prinz_eisenherz, Mittwoch, 09.01.2008, 00:48 (vor 6699 Tagen) @ Albert

Hallo Albert,
das habe ich schon verstanden, die Absicht der Bank, jeden weiteren Kredit an den Hausbesitzer über eine Grundschuld abzusichern.

Aus der Sicht der Bank ist das natürlich die absolute Sicherheit für den Anschlusskredit an den Immo - Besitzer, weil bei Zahlungsunfähigkeit immer die Bank, mit ihrem Grundschuldeintrag, vor allen anderen an erster Stelle steht, sofern sie mit ihrer Grundschuld im Grundbuch auch an erster Stelle eingetragen ist.

Das ist klar, das mit dieser umfassenden Absicherung, sprich die gesamte Immobilie als Pfand in der Hand der Bank, das so die Banken schneller und mit weniger Zins, weil weniger Risiko, bereit sind neue Kredite an den Schuldner zu vergeben. Aber nach meinem Kenntnisstand wird normalerweise die alte Grundschild bei einer abgezahlten Hypothek gelöscht, auf Verlangen oder automatisch und dann eine neue im Grundbuch eingetragen, für den neuen Kredit.

Dazu habe ich zu viele Auszüge aus Grundbüchern schon vor Augen gehabt, um nicht bei einigen Objekten zu sehen, wie oft der Verkäufer sich schon auf sein Grundstück mit Haus einen neuen Kredit von der Bank hat geben lassen. Die alten Grundschuldeintragungen bei abbezahlten Krediten waren dann jedes Mal gestrichen und durch einen neuen Eintrag ersetzt worden. Nur so habe ich den Grund und die federführende Bank für eine drohende Zwangsversteigerung oft leicht herausbekommen und konnte versuchen mit der Bank direkt einen Handel über den Kauf einer Wohnung zu beginnen, noch vor der Zwangsversteigerung. Meist ohne Erfolg, weil die Vorstellungen der Banken meist utopisch waren.

Die Grundschuld ist das beste nur denkbare Pfand den die Bank in der Hand haben kann, um immer als erster bei einer Insolvenz und dem Verkauf der Immobilie, vor allen anderen, ausgezahlt zu werden. Darum geben ja auch zweite und dritte Banken nur sehr ungern Zusatzkredite, weil sie nicht an erster Stelle stehen, und auch nur so, in dieser Reihenfolge, ihr Geld zurück bekommen, wenn der erste Bank in der Reihe ihnen etwas übrig gelassen hat.[[zwinker]]

Und eine noch nicht bezahlte Hypothek, einschließlich der Grundschuld, die weiter zu verkaufen, ist mir zwar neu, aber das könnte gehen, weil in diesem Fall die beiden Gegenstände eine enge, unauflösbare Beziehung zueinander haben.

bis denne
eisenherz

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  • Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden. - Lecoquinus, 08.01.2008, 10:56 [*]
    • Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden. - Jacques, 08.01.2008, 11:18
    • Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden. - prinz_eisenherz, 08.01.2008, 11:43
      • Grundschuld vs. Hypothek - richie, 08.01.2008, 12:52
      • Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden. - Albert, 08.01.2008, 16:32
        • Ich versuche mal das Wollknäul zu entwirren - prinz_eisenherz, 09.01.2008, 00:48
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        • Betr. Wert von Grundschulden, selbst wenn die Hypotheken abbezahlt wurden. - Lecoquinus, 09.01.2008, 02:17
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    • Ein paar wichtige Spielregeln hierzu, bitte um Beachtung der einzelnen Punkte - lechat, 09.01.2008, 03:15
      • Ein paar wichtige Spielregeln hierzu, bitte um Beachtung der einzelnen Punkte - Aleph, 09.01.2008, 04:03
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        • es gibt inzwischen Videorekorder... - marocki4, 09.01.2008, 06:23
    • am 23.01.2008 im Bundestag: "Risikobegrenzungsgesetz" als Schutz für Kreditnehmer - marocki4, 09.01.2008, 06:40

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