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Zooschauer @, Samstag, 21.10.2017, 21:13 (vor 3010 Tagen) @ Albrecht

Die 15 Überhangmandate stammen demnach aus dem Urteil von 1997, und das Gericht hat sie 2012 dahingehend problematisiert, dass diese Obergrenze nicht zu halten sein würde, was sich ja auch bewahrheitet hat.

1997 wurden Überhangmandate im Bundestag noch nicht ausgeglichen, und das war der Grund, warum das Gericht damals eine Obergrenze für nötig hielt.

Aufgrund des Urteils von 2012 WERDEN seit 2013 Überhangmandate ausgeglichen, und somit entfällt meiner Einschätzung nach auch die Vorgabe, dass es nur 15 Überhangmandate geben darf.

Die Deckelung der Überhangmandate bezieht sich auf das Wahlgesetzt VOR 2013, nicht mehr auf jetzt. So verstehe ich es jedenfalls. Deshalb spielt die Deckelung keine Rolle mehr und wurde bisher auch nicht problematisiert.

Sollte es anders sein, korrigiert mich bitte.

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    • Wo genau steht das im Urteil? - Zooschauer, 21.10.2017, 19:57
      • Siehe Absatz 143; 144; 145; 161 und 162 - Albrecht, 21.10.2017, 20:34
        • Danke! - Zooschauer, 21.10.2017, 21:13
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