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Noch eine Frage dazu. Und wer macht mit?

Weiner, Sonntag, 22.10.2017, 14:43 (vor 3009 Tagen) @ Albrecht

Hallo Albrecht

kann es wirklich sein, dass das dem Bundeswahlleiter nicht auffällt?

Es muss ihm doch überhaupt nicht auffallen, denn neben ihm hat ja offenbar jeder wahlberechtigte Bürger die Möglichkeit, eine Wahlprüfung zu verlangen - für die dann im ersten Schritt der Bundestag zuständig ist, danach dann wiederum das Verfassungsgericht.

Wahlprüfungsgesetz § 2

"Den Einspruch kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einlegen."

Hat sich Prof. Schachtschneider zu der nun wieder *) aktuellen Problemstellung erneut geäußert? Wie stehen die Chancen eines Verfahrens, rein juristisch gesehen? Ohne einen Profi im Verfassungsrecht sollte man das wohl nicht beginnen.

Übrigens: Wenn man Deinen Link zu Manfred Hettlage öffnen möchte, so kommt jetzt die Meldung "404 Not found". Das war gestern noch nicht so. In der URL ist jetzt (!) ein Punkt hinter der normalen Adresse (also hinter dem 'de').

Beste Grüsse!

Weiner

*) es gab da früher schon Einsprüche, deren Verfahrensausgang ich aber nicht mehr verfolgt habe.

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    • Wo genau steht das im Urteil? - Zooschauer, 21.10.2017, 19:57
      • Siehe Absatz 143; 144; 145; 161 und 162 - Albrecht, 21.10.2017, 20:34
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    • Noch eine Frage dazu. Und wer macht mit? - Weiner, 22.10.2017, 14:43
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