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Die Obergrenze macht schon Sinn

Kaladhor @, Münsterland, Samstag, 21.10.2017, 23:59 (vor 3010 Tagen) @ Zooschauer

Das BVG bezieht sich bei der Definition der Obergrenze der Überhangmandate auf die erforderliche Mindestgröße einer Fraktion, denn eine Fraktion hat im Bundestag ganz andere Möglichkeiten als bspw. eine Abgeordnetengruppe (siehe erste gesamtdeutsche Bundestag, wo die PDS nur den Status einer Gruppe hatte). Ohne eine solche Obergrenze könnte nämlich der unglückliche Fall eintreten, dass eine vom Wahlergebnis gesehene Gruppe durch Überhang- und Ausgleichsmandate plötzlich den Status einer Fraktion erreicht und somit koalitionsfähig wird (wenn ich mich richtig erinnere). Damit könnte man Wahlergebnisse gänzlich "umkrempeln".

Grüße,
Kaladhor

--
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