Einspruchsfrist für jedermann 2 Monate
Die Einspruchsfrist für jedermann beträgt 2 Monate !
Alle Amtsträger können, müssen aber nicht Einspruch erheben.
Offensichtlich wird in diesem Fall ein Wahlprüfungsausschuss aus den Reihen der Fraktionen des neuen Bundestages berufen.
Sind hier Interessenskonflikte vorprogrammiert ?
siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/WahlPrG.pdf
gesamter Thread:
- Bundestagswahl könnte für ungültig erklärt werden -
Albrecht,
21.10.2017, 18:29
- Wo genau steht das im Urteil? -
Zooschauer,
21.10.2017, 19:57
- Siehe Absatz 143; 144; 145; 161 und 162 -
Albrecht,
21.10.2017, 20:34
- Danke! -
Zooschauer,
21.10.2017, 21:13
- Siehe auch http://www.bürger-block.de/ (oT) - Albrecht, 21.10.2017, 21:45
- Die Obergrenze macht schon Sinn - Kaladhor, 21.10.2017, 23:59
- Danke! -
Zooschauer,
21.10.2017, 21:13
- Siehe Absatz 143; 144; 145; 161 und 162 -
Albrecht,
21.10.2017, 20:34
- Verstehe ich nicht -
D-Marker,
22.10.2017, 00:22
- Die Aufklärung ist ganz einfach..... - ottoasta, 22.10.2017, 11:46
- Strafanzeige gegen Bundeswahlleiter - Dieter, 22.10.2017, 12:48
- Noch eine Frage dazu. Und wer macht mit? -
Weiner,
22.10.2017, 14:43
- Einspruchsfrist für jedermann 2 Monate - Leonardo, 22.10.2017, 17:19
- Ich würde mich an einem "Sammeleinspruch" beteiligen. -
Albrecht,
22.10.2017, 18:21
- Petition zur Überprüfung, ob die BT-Wahl rechtmäßig war. -
Weiner,
23.10.2017, 19:07
- Je nachdem, was man erreichen möchte ... - Fleet, 23.10.2017, 19:48
- Habe die Petition unterzeichnet, weil... - Albrecht, 23.10.2017, 19:56
- Petition zur Überprüfung, ob die BT-Wahl rechtmäßig war. -
Weiner,
23.10.2017, 19:07
- Gerhard Schröder gestern in Zürich: Die Grünen eignen sich als Bettvorlage :-) - Apostroph, 24.10.2017, 09:15
- Wo genau steht das im Urteil? -
Zooschauer,
21.10.2017, 19:57
