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Einspruchsfrist für jedermann 2 Monate

Leonardo @, Sonntag, 22.10.2017, 17:19 (vor 3010 Tagen) @ Weiner

Die Einspruchsfrist für jedermann beträgt 2 Monate !
Alle Amtsträger können, müssen aber nicht Einspruch erheben.[[euklid]]

Offensichtlich wird in diesem Fall ein Wahlprüfungsausschuss aus den Reihen der Fraktionen des neuen Bundestages berufen.

Sind hier Interessenskonflikte vorprogrammiert ? [[hae]]

siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/wahlprg/WahlPrG.pdf

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