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Las uns gemeinsam unterscheiden. Zusammensetzen darst du :))

prinz_eisenherz, Sonntag, 17.02.2008, 08:26 (vor 6553 Tagen) @ Jabberwock

Hallo Jabberwock,
gut, habe ich verstanden, deinen Splitter.

Bei dir vielleicht nicht, aber bei anderen zur Straftat der Steuerhinterziehung kam es schon so rüber, als sei das ein Delikt, welches sich an anderen Straftaten relativieren lassen kann. Das ist gerade bei diesem Komplex, dem was wir Verbrechen nennen, absolut falsch. Selbst bei der Steuerhinterziehung und den verspekulierten Geldern bei den Banken, insbesondere den Landesbanken. Berufliche Fehlentscheidungen sind nicht strafbar, Steuerhinterziehung schon. Natürlich sagt mit mein Gerechtigkeitsgefühl, das die verantwortlichen Politiker bei den Banken vor ein Gericht, hinter Gitter gehören. Wenn da nichts zu machen ist, dann würde ich denen eine Seidenschnur schicken.

Aber, deine Frage taucht in letzter Zeit oft auf. Beantworten, im streng juristischen Sinne, kann ich sie nicht. Ich versuche es mal mit meinem Halbwissen und dem was man so landläufig Lebenserfahrung nennt, für die man sich nichts kaufen kann, die man ungewollt sich erwirbt.

Wir sind wieder beim Unterscheiden, vor dem Zusammenfügen.
Bei angezeigten Straftaten ist der Staatsanwalt mit seinen untergebenen Laufburschen von der Polizei für die Ermittlung zuständig. Inwieweit ein Staatsanwalt auch Steuerbeamte gegen dem Willen des jeweiligen Behördenleiters zur Mitarbeit zwingen kann weiß ich nicht. Ich meine er kann es, wenn triftige Indizien vorliegen.

Und bei den Ermittlungen, konzentrieren wir uns einfach mal auf den Normalfall da liegt eine Anzeige vor, ein begründeter Anfangsverdacht zu einer Straftat. Dazu werden Fakten gesammelt. Bei der Kripo sicher auch aus Quellen, wo die eine oder andere Information auf Datenträgern, die gestohlen worden sind, mitverwendet werden. Ich meine, das können durchaus auch Gegebenheiten sein, die von der Polizei gekauft werden, wo eine Gegenleistung versprochen wird.

Bei Z. scheint es so zu sein, das der BND an die Informationen gelangt ist, vielleicht im Zuge von Nachforschungen, wo bestimmte Gelder aus Geschäften der Mafia oder von politischen Gruppierungen entlang geschleust werden. Z. wurde so zu einem Abfallprodukt bei Ermittlungen zu einem ganz anderen Bereich, dort wo Geheimdienste ermitteln, so spekuliere ich einfach mal.

Hier stellt sich natürlich die Frage, wie ist das gesetzlich geregelt, wenn der Geheimdienst auf Informationen stößt, die auf eine Straftat hinweisen, welche aber eigentlich nicht sein Zuständigkeitsbereich ist. Darf der, muss der diese Informationen an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterreichen oder darf er es nicht?
Und die andere Frage ist, darf der Staatsanwalt Einsichten, die auf diese Art gewonnen werden überhaupt zur Kenntnis nehmen, sie bei weiteren Ermittlungen verwerten?
Ich habe keine Ahnung. Diese Betrachtung ist sehr formell, das stimmt. In der Praxis werden die Telefone zwischen den beteiligten Ermittlern am Anschlag heiß laufen, und es werden die Informationen ausgetauscht, nur offiziell nicht und vor Gericht gegen Z. verwertet schon gar nicht, weil die Anwälte dann auf diese Gelegenheit nur warten, um diese sog. Beweise dem Staatsanwalt in tausend Stücke zu zerschlagen und der Z. geht als freier Mann nach Hause, aus Mangel an Beweisen.

Soweit haben wir frei nach Goethe den Fall leidlich unterschieden, nun darfst du die Einzelteile miteinander verbinden.

Zur Praxis:
Sicher lässt sich die Kripo nicht von einem jeden Dahergelaufenen eine Gespenstergeschichte gegen Geld erzählen. Sie wollen eine Probe haben, um zu erkunden, wie glaubwürdig die Angaben sind, die noch folgen werden. Und dann, dann geht es Zug um Zug, Info gegen Straffreiheit oder Geld.

Fakten zu einer Straftat zu erlangen ist etwas anderes als sich ein Diebesgut zu kaufen, zur eignen Bereicherung, obwohl ich zugebe, eine richtige Lücke zu Gunsten des Staatsanwaltes in deinem Hehler - Paragraphen habe ich auch nicht gefunden. Trotzdem würde ich gerne mal einen Juristen hören wollen, welchen Ermessensspielraum ein Staatsanwalt hat, Ermittlungen mit Hilfe von gekauften Infos zu unterstützen und welche nicht. Verwaltungsrecht ist noch verworrener als das Steuerrecht. Nun habe ich ja in der Verwandtschaft zwei Oberschlaue, die Juristerei studieren, beinahe schon mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen haben, denen werde ich eine Mail schicken und dort fragen.

schönen Sonntag
eisenherz

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              • Sehr schön geschrieben! Wenns denn nur so wäre! - Mephistopheles, 17.02.2008, 13:31
                • Sehr schön geschrieben! Wenn s denn nur so wäre! Natürlich ist es nicht so.... - prinz_eisenherz, 17.02.2008, 13:56
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