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Stiftungsmißbrauch

Holmes @, Dienstag, 19.02.2008, 10:45 (vor 6552 Tagen) @ mira

Hi Mira,

erstmal vielen Dank für die gute Darstellung und die Idee.

Meines Wissens wird auch damit argumentiert, dass nach Liechtensteinschem Recht, die Stiftung auch wieder aufgelöst werden kann und dann der Stifter sein Geld zurückerhält (was in anderen Ländern wohl nicht geht und eigentlich auch nicht der Sinn einer Stiftung ist).

Wenn es Zumwinkel und Co. nur darum gehen würde, etwas Gutes zu tun und Geld für eine Stiftung zu stiften (=schenken), dann könnten sie das wohl auch in D. tun. Die Frage muss dann erlaubt sein, warum in L.?

Weiterhin ist die Frage, ob die Stiftung ihre Gewinne an "Bedürftige" ausschüttet (z.B. Stipendien), ergo gar keinen Gewinn macht, oder ob es auch andere Möglichkeiten gäbe, wie diese Arten von Stiftungen agieren können. Bei der angenommenen Stiftungsauflösung nach einiger Zeit und Rückfall der Mittel an die Stifter wird wohl nicht davon ausgegangen, dass es dieselbe Summe ist. Da hätten sich die Herren statt dessen lieber Goldbarren in den Keler gelegt.

Die Grundthese ist also: warum gründet/beteiligt sich jemand an einer Stiftung im Ausland, wenn es NICHT zu Steuerhinterziehungszwecken ist?

--
Beste Grüße,
Holmes

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