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Fiskal-religioese Urin-Strahlen

Tassie Devil, Tasmania, Australia, Dienstag, 19.02.2008, 21:45 (vor 6551 Tagen) @ prinz_eisenherz

## Das dies im konkreten Fall nicht so sein soll, hat im ganz konkreten
Einzelfall der Fiskus zu beweisen. ##

Bis zum Beweis des Gegenteils ist das falsch.
Für die Steuer gilt, neben dem Verkehrsrecht, die Beweislastumkehr.

Nein.

Das bedeutet, das der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss und nicht der
Ankläger die Schuld. Nicht immer, aber in strittigen Fällen schon. Und
wenn derjenige den Nachweis für sein angelegtes Kapital nicht erbringen
kann, dann bekommt er eine Menge Ärger...

Es gibt im "Steuerrecht" des BRDDR-Mafiastaats nichts, was Deinem Vortrag entsprechen koennte, Du liegst bereits in Deinem Basisgrundlagenwissen voellig neben den tatsaechlichen grundlegenden legislativen wie juristischen Gegebenheiten der EStG und AO.

Es gibt im gesamten "Steuerrecht" dieses Mafiastaats keinen Beweis, Gegenbeweis, Angeklagter/Beklagter, Angeklagter/Klaeger und all dieses gesamte Trallalla aus dessen Straf- wie Zivilrecht.

Bevor Du weiterhin dieses Forum mit teilweise voellig aus der Luft gegriffenen unhaltbaren Behauptungen bespuelst, deren populaere Wirkungen im zionistisch gesteuerten MultiKulti-Affenstaat der BRDDR durchaus ihre Phyrrus-Erfolge beschieden sind, erlaube ich mir Dich dazu aufzufordern, den rechtswirksamen wie rechtsverbindlichen Grundlagen der EStG und AO die ihnen gebuehrende Beachtung zu schenken:

Die Aufgabe der staatsmafiosen Fiskalbehoerdenstruktur umfasst nur und ausschliesslich die Aufklaerung von steuerlichen Tatbestaenden zum Zweck der Besteuerung der Steuerpflichtigen, und aus die Maus.

Es ist primaer wie zunaechst einmal die jeweils fuer einen Steuerpflichtigen zustaendige Fiskalmafiabehoerde, der diese Aufklaerungspflicht obliegt, der jeweilige Steuerpflichtige hat mit dieser Aufklaerungspflicht ueber sich selbst und seine Vermoegensverhaeltnisse ueberhaupt nichts zu tun.

Waere letzteres naemlich der Fall, dann staende zu allen Zeiten jeder Einzelne der Steuerpflichtigen im staendigen persoenlichen Interessens- und gesetzlichen Loyalitaetskonflikt, was fuer einen zumindest behaupteten Rechtsstaat ein Ding voelliger Unmoeglichkeit ist.

Federfuehrend ohne jedgliche wenn und aber im Hinblick auf die Aufklaerung von Steuertatbestaenden ist demgemaess nur und ausschliesslich die Fiskalmafia des Mafiastaats namens BRDDR/DDR 2.0.

Jedem einzelnen steuerpflichtigen Subjekt entsteht nun per EStG und AO nur wie ausschliesslich dessen Verpflichtung zur Mithilfe bei der Aufklaerung von Steuertatbestaenden seitens der Fiskalmafia gemaess den legalmafiosen Vorgaben vor allem ueber sich selbst und seine eigenen Vermoegensangelegenheiten und -umstaende.

Der hierdurch entstehende legalmafiose Status Quo eines jeden einzelnen steuerpflichtigen Subjekts entspricht exakt der Darstellung eines mit staatsmafiosen Mitteln im Hinblick auf sich selbst und seinen Vermoegenszustand sezierend zu untersuchenden Objekts, um die objektbezogene Erfuellung der Aufgabe der Aufklaerung der Steuertatbestaende seitens der Fiskalmafia zu gewaehrleisten.

Es ist nun ein grosser wie langzeitig weitlaeufiger, nichtsdestotrotz sehr populaerer Irrtum zu glauben, die Fiskalmafia staende initiell im Obligo einer wie auch immer gearteten oder benannten Beweispflicht, sie hat nur wie ausschliesslich federfuehrend die Aufgabe der Aufklaerung der Steuertatbestaende der zu untersuchenden steuerpflichtigen Objekte, und es sind gegensaetzlich dem populaeren Volksglauben initiell die letzteren, die bei der Erhebung der Steuertatbestaende ueber sich selbst und ihre Vermoegensangelegenheiten und -umstaende durch ihre hilfsweise Mitwirkungsverpflichtung im Obligo der Nachweisgestellung stehen.

Erweist sich nun ein solches zu untersuchendes steuerpflichtiges Objekt im Hinblick auf seine Mitwirkungspflicht bei der Aufklaerung von Steuertatbestaenden als unzuverlaessig und/oder unglaubwuerdig, dann legt die federfuehrende Fiskalmafia der BRDDR/DDR 2.0 primaer gemaess ihren eigenen fiskal-religioesen Glaubensgrundsaetzen die jeweils individuell zutreffenden Fakten und Umstaende der Steuertatbestaende per BASTA! fest, und Ende Gelaende.

Dass seit vielen Jahren die subkulturellen Fiskalmafia-Schluchten deren glaubensgrundsaetzlicher Ideologiekonstrukte mit Massen an staatsmafiosem Untermauerungsabfall gefuellt wurden, im gleichen Zeitumfang auch in bestaendig steigenden Massenanfaellen von StGB-, dienstrechtlichen wie anderen legalverstoesslich relevant attributierten Abfallsmerkmalen begleitet, diese Feststellung, von voellig aureichendem Wissen meinerseits fundiert, haette ich mir eigentlich hier ersparen muessen.

Dann, und erst dann, wenn sich ein steuerpflichtiges Subjekt von fiskal-religioesen Urin-Strahlen seiner sich zustaendig erklaerenden Fiskalmafia unfachgemaess oder sogar rechtswidrig bepinkelt fuehlt, dann kann dieses Subjekt unter voller Beachtung seiner hilfsweisen Mitwirkungspflicht aufbegehren, in dem es u.a. auch die legalmafiosen Postulate wie die juristisch-mafiosen Befindlichkeiten hoffentlich zu seinen Gunsten auf dem staatsmafiosen Spielfeld der BRDDR/DDR 2.0 auflaufen laesst...

--
Gruss!
TD

Die StaSi tobt und Tassie kichert,
denn er ist Schaeuble abgesichert!

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