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EU hebelt Rechtsschutz für Schuldner und Bankguthaben aus

Revoluzzer @, Donnerstag, 16.02.2017, 16:46 (vor 3367 Tagen)
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.02.2017, 16:50

Martin Armstrong berichtet, dass seit 18.1.17 ein EU-Gesetz in Kraft getreten ist, nach dem:

- Jedes Gericht in der EU, das einen Fall entscheiden darf,
- einen Vollstreckungsbescheid ausstellen kann,
- auf dessen Grundlage unmittelbar in Bankguthaben in anderen Ländern vollstreckt werden kann.

Das heißt praktisch, wenn ich es richtig verstanden habe: Ein Gericht in z.B. Rumänien kann einen Vollstreckungsbescheid in z.B. mein Bankguthaben in Deutschland ausstellen.

Es ist nicht mehr notwendig, wie bisher, einen Vollstreckungsbescheid im Heimatland zu erwirken!

Der Vollstreckungsbescheid aus dem Ursprungsland - oder jedem anderen EU-Land, das irgendwie zuständig ist - reicht aus.

Im Extremfall: Die Betrügerbande aus Polen erwirkt einen Vollstreckungsbescheid in Malta und .... vollstreckt in mein Konto in Deutschland.

Dem Schuldner, also z.B. dem schwerhörigen, nur deutschsprachigen, gehbehinderten 75jährigen Rentner aus Wanne-Eickel, bleibt (die EU ist ja großzügig und ein (Un-)Rechtsgebilde) die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen - im Ausland. Sprich: Soll er sich einen Anwalt in Malta oder Rumänien oder sonstwo suchen.

Bisher war es so, dass ein Vollstreckungsbescheid für Deutschland nur von einem deutschen Gericht ausgestellt werden konnte. Man konnte sich also im Inland rechtlich verteidigen. Das geht jetzt nicht mehr. Da muss man sich z.B. in Rumänien einen Anwalt suchen.

Das ist eine so dramatische rechtliche Veränderung, die sollte höchste Wellen schlagen - was sie natürlich nicht tut, denn unsere MSM sind ja EU-Fachso hörig.

Disclaimer: Wenn ich das Alles als nicht Jurist so richtig verstanden habe.

Revo.

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  • EU hebelt Rechtsschutz für Schuldner und Bankguthaben aus - Revoluzzer, 16.02.2017, 16:46 [*]
    • Prinzipiell zu EU-Verordnungen - Orlando, 16.02.2017, 16:58
      • Das ist m.W. nicht so. - Revoluzzer, 16.02.2017, 17:03
        • Sorry, da war ich im Irrtum - Orlando, 16.02.2017, 22:34
      • Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:53
      • Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten - Martin, 16.02.2017, 18:02
    • Da übertreibt der Martin Armstrong aber ein 'bißchen' - es geht nicht um die Vollstreckung, nur den 'Arrest' - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:40
      • Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. - Revoluzzer, 16.02.2017, 17:59
        • Einstweilige Verfügung/Anordnung innerhalb EU grenzüberschreitend schon lange zulässig - Literaturhinweis, 16.02.2017, 18:18
    • deutsche Fassung - mh-ing, 17.02.2017, 08:06

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