Prinzipiell zu EU-Verordnungen
Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern gelten. Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es voraussichtlich so schnell auch nicht kommen.
Diese Verordnungen müssen in allen Mitgliedstaaten von den Parlamenten daselbst beschlossen werden, um überall nationales Recht zu werden.
Hier ist der Text auf deutsch:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1487260343875&uri=CELEX:32014R0655
gesamter Thread:
- EU hebelt Rechtsschutz für Schuldner und Bankguthaben aus -
Revoluzzer,
16.02.2017, 16:46
- Prinzipiell zu EU-Verordnungen -
Orlando,
16.02.2017, 16:58
- Das ist m.W. nicht so. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:03
- Sorry, da war ich im Irrtum - Orlando, 16.02.2017, 22:34
- Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:53
- Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten - Martin, 16.02.2017, 18:02
- Das ist m.W. nicht so. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:03
- Da übertreibt der Martin Armstrong aber ein 'bißchen' - es geht nicht um die Vollstreckung, nur den 'Arrest' -
Literaturhinweis,
16.02.2017, 17:40
- Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:59
- Einstweilige Verfügung/Anordnung innerhalb EU grenzüberschreitend schon lange zulässig - Literaturhinweis, 16.02.2017, 18:18
- Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:59
- deutsche Fassung - mh-ing, 17.02.2017, 08:06
- Prinzipiell zu EU-Verordnungen -
Orlando,
16.02.2017, 16:58
