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Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht

Literaturhinweis @, Donnerstag, 16.02.2017, 17:53 (vor 3367 Tagen) @ Orlando
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 16.02.2017, 18:00

Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern gelten.

Auch das kann sie zum Teil, zudem haben manche EU-Richtlinien bereits Voraus-Wirkungen.

Vgl. Daniel Scharf: Die Kompetenzordnung im Vertrag von Lissabon – Zur Zukunft Europas: Die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon (PDF, 34 Seiten, Seite 14: 1. Ausschließliche Unionszuständigkeiten)

Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es voraussichtlich so schnell auch nicht kommen.
Diese Verordnungen müssen in allen Mitgliedstaaten von den Parlamenten daselbst beschlossen werden, um überall nationales Recht zu werden.

Das nützt aber nichts, denn der nationale 'Gesetzgeber' muß in nationales Recht umsetzen und darf nur den evtl. vorgegebenen Gestaltungsspielraum ausnutzen.

Vgl. z.B. die leidige Antidiskriminierungsrichtlinie.

Vgl. Streinz: Europarecht.

Dennoch ist der Anlaß des Threads etwas cum grano salis zu genießen.

--
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      • Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:53
      • Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten - Martin, 16.02.2017, 18:02
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        • Einstweilige Verfügung/Anordnung innerhalb EU grenzüberschreitend schon lange zulässig - Literaturhinweis, 16.02.2017, 18:18
    • deutsche Fassung - mh-ing, 17.02.2017, 08:06

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