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Das ist m.W. nicht so.

Revoluzzer @, Donnerstag, 16.02.2017, 17:03 (vor 3373 Tagen) @ Orlando

Hallo Orlando,

bist Du sicher?

Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern
gelten.

Das kommt m.W. auf die Zuständigkeit an. Wenn die EU ausschließlich zuständig ist, dann müssen die Nationalstaaten das umsetzen. Da gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit mehr (oder nur theoretisch).


Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es

voraussichtlich so schnell auch nicht kommen.

Siehe oben. Das ist m.W. in Teilen schon so.

Bin aber kein Fachmann.

Revo.

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  • EU hebelt Rechtsschutz für Schuldner und Bankguthaben aus - Revoluzzer, 16.02.2017, 16:46 [*]
    • Prinzipiell zu EU-Verordnungen - Orlando, 16.02.2017, 16:58
      • Das ist m.W. nicht so. - Revoluzzer, 16.02.2017, 17:03
        • Sorry, da war ich im Irrtum - Orlando, 16.02.2017, 22:34
      • Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:53
      • Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten - Martin, 16.02.2017, 18:02
    • Da übertreibt der Martin Armstrong aber ein 'bißchen' - es geht nicht um die Vollstreckung, nur den 'Arrest' - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:40
      • Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. - Revoluzzer, 16.02.2017, 17:59
        • Einstweilige Verfügung/Anordnung innerhalb EU grenzüberschreitend schon lange zulässig - Literaturhinweis, 16.02.2017, 18:18
    • deutsche Fassung - mh-ing, 17.02.2017, 08:06

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