Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag.
Danke für die qualifizierte Beurteilung!
a) Ich denke, der Fehler liegt weniger bei Armstrong, als bei dem, was ich von ihm verstanden zu haben glaubte.
b) Ist das Ganze doch trotzdem noch eine wesentliche Sache: Einfrieren heißt ja trotzdem, dass ich nicht mehr über mein Guthaben verfügen kann, weil irgendein Gericht im Ausland es so beschließt.
c) Konnte ein ausländisches Gericht bisher schon ein im Inland gültige "Einstweilige Verfügung" erlassen?
Revo.
gesamter Thread:
- EU hebelt Rechtsschutz für Schuldner und Bankguthaben aus -
Revoluzzer,
16.02.2017, 16:46
- Prinzipiell zu EU-Verordnungen -
Orlando,
16.02.2017, 16:58
- Das ist m.W. nicht so. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:03
- Sorry, da war ich im Irrtum - Orlando, 16.02.2017, 22:34
- Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:53
- Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten - Martin, 16.02.2017, 18:02
- Das ist m.W. nicht so. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:03
- Da übertreibt der Martin Armstrong aber ein 'bißchen' - es geht nicht um die Vollstreckung, nur den 'Arrest' -
Literaturhinweis,
16.02.2017, 17:40
- Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:59
- Einstweilige Verfügung/Anordnung innerhalb EU grenzüberschreitend schon lange zulässig - Literaturhinweis, 16.02.2017, 18:18
- Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. -
Revoluzzer,
16.02.2017, 17:59
- deutsche Fassung - mh-ing, 17.02.2017, 08:06
- Prinzipiell zu EU-Verordnungen -
Orlando,
16.02.2017, 16:58
