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Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten

Martin @, Donnerstag, 16.02.2017, 18:02 (vor 3369 Tagen) @ Orlando

Das Umsetzen in nationales Recht durch nationale Parlamente betrifft/betraf die Richtlinien. Die EU erlässt aber heute in der Regel Verordnungen, die Umsetzung in nationales Recht durch die Parlamente entfällt.

Die EU erlässt keine Gesetze, die dann automatisch in allen Ländern
gelten. Soweit ist der EU Superstaat noch nicht und so weit wird es
voraussichtlich so schnell auch nicht kommen.

Diese Verordnungen müssen in allen Mitgliedstaaten von den Parlamenten
daselbst beschlossen werden, um überall nationales Recht zu werden.

Hier ist der Text auf deutsch:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1487260343875&uri=CELEX:32014R0655

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  • EU hebelt Rechtsschutz für Schuldner und Bankguthaben aus - Revoluzzer, 16.02.2017, 16:46 [*]
    • Prinzipiell zu EU-Verordnungen - Orlando, 16.02.2017, 16:58
      • Das ist m.W. nicht so. - Revoluzzer, 16.02.2017, 17:03
        • Sorry, da war ich im Irrtum - Orlando, 16.02.2017, 22:34
      • Ja, aber die Transformation in nationales Recht ist ja (Vertrags-) Pflicht - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:53
      • Verordnungen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten - Martin, 16.02.2017, 18:02
    • Da übertreibt der Martin Armstrong aber ein 'bißchen' - es geht nicht um die Vollstreckung, nur den 'Arrest' - Literaturhinweis, 16.02.2017, 17:40
      • Danke, wobei da wohl der Fehler eher bei mir lag. - Revoluzzer, 16.02.2017, 17:59
        • Einstweilige Verfügung/Anordnung innerhalb EU grenzüberschreitend schon lange zulässig - Literaturhinweis, 16.02.2017, 18:18
    • deutsche Fassung - mh-ing, 17.02.2017, 08:06

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