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Aha, Grundschuld und Hypothek sind nicht akzessorisch....ratter....ratter....drrrr....Klingeling!

Mephistopheles, Mittwoch, 09.01.2008, 11:14 (vor 6588 Tagen) @ Wayne Schlegel

Akzessorität

Das heißt, die Grundschuld ist nicht an eine konkrete Leistung gebunden und verschwindet mit erbrachter Gegenleistung auch nicht automatisch.
Also hat sie quasi den Charakter einer Schuld ex nihilo.

Kennen wir das nicht irgendwoher, die Schulden ex nihilo?

Jetzatle fragen wir mal nach der Dampfmaschinn. Aaangenommen, nur mal angenommen, die Staatsschulden trippeln so vor sich hin, so immer leicht bergauf, immer mehr, immer höher, so trippel trappel, nichts weiter und dann plötzlich KRISE! Vor den Augen öffnet sich ein gähnender Abgrund.

Das kann alles Mögliche sein, Wirtschaftszusammenbruch, Kriegsausbruch, Atombombe in Manhattan oder....

Wenn die Zeit reif ist, kommt so eine Krise immer, immer unerwartet und niemand hats geahnt und immer wie gerufen.

Und beim nächsten Termin kann die Finanzagentur
ihre Bundesschätzchen einfach nicht platzieren. Auch nicht zu moderat erhöhten Zinsangeboten.
Weil plötzlich ist das Vertrauen der Gläubiger weg und guter Rat teuer.
Und vor allem muss es schnell gehen, sehr schnell. Da kann man nicht lange warten und für die Gesetzgebungsmaschinn ist auch keine Zeit. Die Beamtengehälter und die übrigen Sozialleistungen können nicht warten, wenn das Gemeinwesen funktionsfähig bleiben soll!
Da muß eine Notverordnung her!

Was liegt da näher, als den Gläubigern als zusätzliche Sicherheit den Riesenbestand an Grundschulden anzubieten? Wo sie doch so schön überall und ungenutzt herumliegen?

Gegenüber der Öffentlichkeit wird das so verkauft:
Das sei eine reine Buchungssache (ist es auch)
Niemand habe deswegen weniger Geld.
Niemand habe deswegen Kosten. Niemand müsse die Grundschuld abbezahlen,
weil die Bundesregierung werde die Staatsschulden weiterhin bedienen.
Zu ihrer Zustimmung seien die Grundstückseigentümer quasi verpflichtet, weil im Grundgesetz wird von der sozialen Verpflichtung des Eigentums gesprochen (womit auch endlich klar sein dürfte, was mit dem § 14 GG eigentlich gemeint ist)
Das sei eine reine Überbrückungsmassnahme, um die pünktliche Auszahlung der Sozialleistungen sicherzustellen.

Dank auch an Prinz, der mir das klargemacht hat mit seinem Satz, damit würde eine Heuschrecke vor keinem Gericht durchkommen!
Damit hats bei mir geklingelt: Quod licet jovi, non licet bovi!
Das heißt auf deutsch: Was eine Heuschrecke nicht darf, ist für Leviathan noch lange kein Hinderungsgrund!

Daher auch die zögerliche Haltung der Banken beim zurückgeben der Grundschuld: Heiliger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andere an!

Gruß
Mephistopheles

Und zweitens kommt es meistens anders als man denkt

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