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Bilanzieller Vermoegensbegriff

Miesespeter @, Sonntag, 06.11.2011, 23:30 (vor 5186 Tagen) @ moneymind
bearbeitet von unbekannt, Montag, 07.11.2011, 00:03

Hi Moneymind,


Ich versuche nochmal, zu präzisieren, was genau ich damit gemeint habe.

Vielen Dank an dieser Stelle, ganz allgemein, fuer die Muehe und Akribik, mit welcher Du Deine Ueberlegungen hier darlegst.


Die "Sache" = z.B. ein Grundstück.

Das "Sachvermögen" = der Betrag, mit dem das Grundstück in der Bilanz
als Vermögen geführt wird.

Das "Vermögen" setzt natürlich die Existenz der Sache voraus und wird
mit der Zerstörung der Sache zerstört. ABER: es bezieht sich eigentlich
nicht auf die Sache selbst, sondern auf den Eigentumstitel an der
Sache. Nur die Tatsache, daß der Eigentümer mit diesem Titel für seine
Schulden haftet (Passivseite der Bilanz), macht ihn überhaupt zu in Geld
bewertetem "Vermögen".

Ok. Dieser Vermoegensbegriff erscheint mir jedoch sehr eng, denn Du bindest alles Vermoegen an seine bilanzielle Bewertbarkeit. In der Umkehrung waere alles, was sich nicht bilanzieren und bewerten laesst, kein Vermoegen in diesem Sinne.

Ein Staat, welcher ja nicht bilanziert, haette demnach kein Sachvermoegen.
Nun mag Staatsbesitz von Staatseigentum zu differenzieren sein, aber die Sache in seinem Besitz, warum sollte diese kein Vermoegen darstellen?

Ich denke, dass man zwischen Geldwirtschaft und Realgueterwirtschaft differenzieren muss, Bewertungen, Schuldendruck, Bilanzen sind alles Elemente der Geldwirtschaft, Sachen und Vermoegensgegenstaende sind jedoch der materiellen Wirtschaft zuzuordnen.


Das "Vermögen" ist daher nicht die Sache selbst, sondern der
Eigentumstitel an der Sache, wie man unschwer daran erkennen kann, daß ein
vermietetes Haus nicht von dem, der es "hat" und nutzt (Mieter), sondern
nur von seinem Eigentümer (der es eben nicht "haben" muß, sondern es eben
einem Mieter überlassen haben kann) als Vermögen (Aktivseite) in der
Bilanz geführt wird.

Das ist die bilanzielle Sicht von Vermoegen, die m.E. dem Begriff Vermoegen nicht gerecht wird. Sachvermoegen gibt es m.E. auch in nicht eigentumsbasierten Gesellschaften (Gebaeude im Sozialismus, Werkzeuge in der Stammeswirtschaft, etc).

Wird nun dieser Eigentumstitel in Abhängigkeit von Erwartungen in Bezug
auf Profite und Zahlungsfähigkeiten neu (höher) bewertet, dann entsteht
dadurch ein EK-vermehrender Bilanzgewinn. Dieser Gewinn (Differenz der
aktuellen und der vorherigen (niedrigeren) Bewertung der Sache), der allein
durch Neubewertung entsteht, ist das "Sachvermögen, das allein durch die
Änderung des Leitzinses entstanden ist".

Ja klar, das ist ja Onkel Otto's Rezept zur Heilung von Unterbilanzen und des Debitismus (welches ich insbesondere auf die Notenbanken gern angewendet sehen wuerde....).


Es ist also lediglich eine bilanzielle, vermögensmäßige Größe, die
die Sache zwar voraussetzt, aber keinerlei materielle Änderung oder
Vermehrung der Sache impliziert. Dieser EK-Zuwachs ermöglicht bedingt auch
wiederum ein erhöhtes Kreditwürdigkeitspotential.

Eben so laeuft's im Debitismus: Bewertungsveraenderungen sind sich selbstverstarkende Prozesse, ergo Boom und Bust.


Es ist dieser Zusammenhang, der bei H/S und dem debitismus, die "nach oben
hin feste Beleihungsgrenzen" voraussetzen, gänzlich unausgeleuchtet bleibt
und dringend mal näher untersucht werden sollte.

Warum nach oben hin feste Beleihungsgrenzen? War doch gerade einer der Attraktoren im US-Immobilienboom, dass die mit Null Eigenkapital initialfinanzierten Haeuser 1 Jahr spaeter hoeher bewertet wurden, und dieses neue Eigenkapital nunmehr ebenfalls fuer eine zweite Hypothek verpfaendet wurde, entweder durch Refinanzierung oder Helocs?

Gruss,
mp

--
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