Es geht dabei nicht um gewinnen oder verlieren, sondern das richtige Verwenden von Begrifflichkeiten und Definitionen - @all
Nur noch einmal zur Sicherheit: Die von hierbei verwendeten Definitionen sind nicht "meine" Definitionen. Es ist vieles umstritten, aber nicht auf dieser Ebene, auf der u. a. definiert ist, was z. B. ein Schuldverhältnis oder ein Schuldschein ist. Daneben gibt es ebenfalls unumstrittene Funktionsweisen.
Siehe auch: Allgemeine Rechtslehre, allgemeine Rechtsbegriffe und
http://www.rechtslexikon.net/d/allgemeine-rechtsgrunds%C3%A4tze/allgemeine-rechtsgrunds...
Verwandt damit ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Offenkundige_Tatsache
(und auch dies: https://de.wikipedia.org/wiki/Anerkannte_Regeln_der_Technik )
Ähnlich zu den Disziplinen Medizin oder Mathematik, ist das Recht hoch standardisiert.
Es ist zudem vor allem auch immer eine Frage der Logik, dass bestimmte Dinge weltweit das Gleiche bedeuten: Ein Schuldverhältnis etwa, braucht überall Schuldner, Gläubiger, konkrete Leistungspflicht. Was ein Schuldner, was ein Gläubiger, was ein Schuldverhältnis ist, und was nicht, steht außerhalb der Diskussion (sonst wird es, wie die Fachleute sagen, abwegig*). Nicht, dass eine Diskussion unterbunden werden soll, sondern weil diese nicht notwendig ist. So wie es keiner Diskussion bedarf, was im eigentlichen eine Tür ist und wozu eine solche dient, so sind auch
Zudem ist eben zum Beispiel absolut logisch, dass etwas Gefordertes nicht gleich einer Forderung sein kann. Etwas, womit man Zahlung, also Geld, verlangen kann, ist kein Geld usw.
Jeder weiß, was mit z. B. der Zahl 2 gemeint oder was eine Addition ist. Das gibt es auch in er Wirtschaft: Unumstritten ist, was ein Rechnungsdatum, eine Rechnungssumme und eine Rechnungsnummer usw. ist (siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/International_Accounting_Standard_36 )
Und in etwa auf diesem Niveau der Erkenntnis bewegt man sich, wenn man die hier diskutierten Begrifflichkeiten und Argumentationen verwendet.
Abschließend dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbegriff
*) @all: Das hatten wir ja auch unlängst hinsichtlich eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes der BT. So etwas sind ebenfalls sogenannte Rechtsansichten, also Interpretationen, die nicht verbindlich sind, wie es in etwa Urteile oder Legaldefinitionen sind.
Siehe dazu auch die Darlegungen von Prof. Gerhard Wolf:
"Das Recht des Verteidigers, Erklärungen zur Sache abzugeben, schließt die Befugnis zur Darlegung der rechtlichen Konsequenzen ein, die sich aus den ermittelten Tatsachen ergeben. Der Verteidiger ist daher berechtigt, bei der Ausübung der ihm eingeräumten prozessualen Erklärungsrechte, bei Anträgen sowie beim Schlußvortrag die Sache (be-)treffende Rechtsauffassungen zu äußern.
Die Rechtsansichten des Verteidigers sind wie dargelegt allerdings nicht erheblich. Das Vorbringen einer wie auch immer zu beurteilenden Rechtsauffassung kann daher nicht der Grund für eine Verzögerung der Verurteilung des Beschuldigten sein und folglich nicht die Strafbarkeit des Verteidigers wegen Strafvereitelung begründen.
Das vorsätzliche Vorbringen einer abwegigen Rechtsauffassung ist jedoch un-sachlich und damit gemäß Â§ 43 BRAO eine Standeswidrigkeit..."
Auch im Weiteren interessant: http://www.wolfcms.de/III-Abwegige-Rechtsauffassun.9643.0.html
"Daß in vielen Fällen über die Richtigkeit einer Auffassung wissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten bestehen, ändert daran nichts. Vielmehr ist gerade deshalb auch die Frage, von welcher Rechtsauffassung bei der Beurteilung des Prozeßstoffs auszugehen ist, Gegenstand des Verfahrens. Die wissenschaftlich unabdingbare Unvoreingenommenheit schließt dabei aus, von vornherein nur bestimmte Rechtsansichten zuzulassen, andere dagegen ungeprüft zu verwerfen. Daher kommt es bei der Diskussion über die wissenschaftlich richtigen Entscheidungsgrundlagen nicht etwa nur auf die in Rechtsprechung und Literatur gerade vertretenen Auffassungen, sondern auf alle Sachargumente an, die in dem jeweiligen Zusammenhang wissenschaftlich von Bedeutung sind. Eine Beschränkung auf „herrschende“ Auffassungen scheidet aus. Der Hinweis des Verteidigers auf eine wissenschaftlich mögliche (d.h. vertretbare) rechtliche Beurteilung des Falles ist selbst dann nicht zu beanstanden, wenn sie sämtlichen in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansichten zuwiderläuft. Der Verteidiger darf eine mögliche Rechtsansicht auch dann vortragen, wenn er sie selbst nicht teilt [2] : Auf seine eigene Einschätzung kommt es insoweit nicht an. Die von ihm vorgetragene Ansicht kann richtig sein, obwohl er sie nicht teilt, und falsch sein, obwohl er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist.
Der Verteidiger muß aber bei Rechtsansichten wie bei Tatsachenbehauptungen ggf. darlegen können, weshalb es auf sie ankommt und weshalb er sie vertritt. Er darf nicht vorsätzlich abwegige Rechtsauffassungen vortragen:
Abwegig ist eine Rechtsauffassung, die entweder mit der Sache nichts zu tun hat oder in sich widersprüchlich ist oder nicht aus ihrerseits vertretbaren Grundannahmen abgeleitet ist.
Vertretbar ist eine wissenschaftliche Auffassung, die methodisch aus zugrundelegten allgemeineren wissenschaftlichen Thesen abgeleitet ist. Vertretbar ist nicht etwa alles, was jemandem überhaupt einfallen kann. Vielmehr ist Vertretbarkeit nur bei Einbeziehung einer Auffassung in ein wissenschaftliches Konzept gegeben, aus dem sie abgeleitet wird. Dieses Konzept braucht nicht ausdrücklich erwähnt zu werden. Durch Inbezugnahme, Darlegung der Sachzusammenhänge und Ableitung der jeweiligen Auffassung aus diesem Gesamtzusammenhang muß begründet werden können, warum man etwas vertritt."
Weitere Quellen über abwegige Rechtsansichten: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/form/HammFb_5/cont/HammFb.I.glC_4_h.htm
--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.
gesamter Thread:
- Wer findet den Fehler? -
Michael Krause,
17.02.2016, 08:57
- Goldstandard -
Rybezahl,
17.02.2016, 09:59
- Zwischen 1890 und 1914 - LLF, 17.02.2016, 10:15
- Cheques, Wechsel, Anschreiben in der Kneipe ... alles Kredit. -
FOX-NEWS,
17.02.2016, 10:44
- Schon richtig -
Rybezahl,
17.02.2016, 10:51
- Ob das so gemeint war, bezweifle ich -
FOX-NEWS,
17.02.2016, 15:33
- Was denn sonst? - Rybezahl, 17.02.2016, 16:55
- Ob das so gemeint war, bezweifle ich -
FOX-NEWS,
17.02.2016, 15:33
- Schon richtig -
Rybezahl,
17.02.2016, 10:51
- Reine Frage der Definition des Goldstandards -
pigbonds,
17.02.2016, 11:49
- Wichtiger Unterschied - Rybezahl, 17.02.2016, 12:35
- China entscheidet - LLF, 17.02.2016, 10:12
- Zustimmung plus Alternativvorschlag -
Brendan,
17.02.2016, 10:40
- Wer braucht 'unendliches Wachstum'? - Ohne Ende bis zum ohne Ende? - Mir graust's (oT) - Hinterbänkler, 17.02.2016, 11:39
- Viele Fehler - pigbonds, 17.02.2016, 11:40
- Kredit stammt nicht von Ersparnissen - "Gold ist Müll" (Phoenix5) -
Silke,
17.02.2016, 11:40
- Da ich einst auch Gold-Bug war -
trosinette,
17.02.2016, 12:20
- "Gold ist Müll. Ebenso wie Papier. Letzteres lässt sich leichter herstellen, als sich Gold ausgraben lässt." -
Silke,
17.02.2016, 12:37
- Basel III - Rybezahl, 17.02.2016, 13:25
- "Gold ist Müll. Ebenso wie Papier. Letzteres lässt sich leichter herstellen, als sich Gold ausgraben lässt." -
Silke,
17.02.2016, 12:37
- Richtig. Gold ist eine Ware, und Waren werden in Schulden bewertet. Ohne Schulden ist Gold wertlos -
Mephistopheles,
17.02.2016, 13:09
- Wenn ich Dich richtig verstehe, hat das verbleibende Vermögen keinen Wert? -
Amos,
17.02.2016, 14:21
- Absolut. Bei einem Zerfall des Finanzanlagen sichernden Gewaltsystems sind alle Werte wertlos -
Mephistopheles,
17.02.2016, 15:08
- Das Verschwinden des Gewaltsystems ist das kurzfristigste aller Probleme ;-D - FOX-NEWS, 17.02.2016, 16:06
- Selbstversorger -
Heinz,
17.02.2016, 17:06
- Das geht nicht - Mephistopheles, 17.02.2016, 19:33
- Nein, es wird nicht alles wertlos - CalBaer, 17.02.2016, 19:22
- wird Gold dann auch in Relation zu anderen Anlagen Müll sein? - Amos, 03.03.2016, 17:12
- "Wert"los ist vielleicht der falsche Ausdruck. "Preis"los ist der Bessere -
Phoenix5,
17.02.2016, 20:36
- Warum nicht wieder ein zyklischer wirtschaftlicher Neuanfang? -
Amos,
18.02.2016, 10:58
- Die finale Krise -
Phoenix5,
19.02.2016, 02:07
- Klasse Zusammenfassung. Danke sehr (oT) -
Wayne Schlegel,
19.02.2016, 09:19
- Dem schließe ich mich an, danke! (oT) - nesco, 19.02.2016, 15:02
- Derzeit sind sich nahezu alle Ökonomen einig, dass negative Zinsen eine gute Sache sind -
Amos,
20.02.2016, 15:39
- Hallo Amos! Antwort folgt sobald ich Zeit habe (oT) - Phoenix5, 24.02.2016, 23:24
- Klasse Zusammenfassung. Danke sehr (oT) -
Wayne Schlegel,
19.02.2016, 09:19
- Die finale Krise -
Phoenix5,
19.02.2016, 02:07
- Warum nicht wieder ein zyklischer wirtschaftlicher Neuanfang? -
Amos,
18.02.2016, 10:58
- Absolut. Bei einem Zerfall des Finanzanlagen sichernden Gewaltsystems sind alle Werte wertlos -
Mephistopheles,
17.02.2016, 15:08
- Wenn ich Dich richtig verstehe, hat das verbleibende Vermögen keinen Wert? -
Amos,
17.02.2016, 14:21
- Bei der Gelegenheit... -
siggi,
17.02.2016, 15:34
- Meine Arbeit nutzt leider nicht so viel, wenn zu viele Denkfehler drin sind...:-) -
Silke,
17.02.2016, 17:02
- Per aspera ad astra;-) Viel Erfolg dabei. LG (oT) - siggi, 17.02.2016, 18:14
- Meine Arbeit nutzt leider nicht so viel, wenn zu viele Denkfehler drin sind...:-) -
Silke,
17.02.2016, 17:02
- Zwar richtig, aber -
Leserzuschrift,
17.02.2016, 19:18
- Was`n Quatsch -
Mephistopheles,
17.02.2016, 19:41
- Über den Geldkreislauf in einem besseren System - Leserzuschrift, 18.02.2016, 20:39
- Was`n Quatsch -
Mephistopheles,
17.02.2016, 19:41
- Was meint: Der Schuldschein besteht halt aus Gold anstatt Papier? (Bildungsjargon und Abweichungen Fach- von Alltagssprache)) -
azur,
17.02.2016, 23:45
- Geld ist private Schuld, die durch das GB-ZB-System umlauffähig, standardisiert (bezifferbar) und hoheitlich beurkundet wird -
Silke,
18.02.2016, 12:22
- Nein, einiges in unumstrittener Standard: Schuld ungleich Schuldverhältnis ungleich Schuldschein ungleich das Geschuldete... -
azur,
18.02.2016, 18:33
- Wie schaffst Du das nur? Genial und unbezahlbar. Danke. (oT) - KK, 18.02.2016, 20:13
- "Ein Geldschein bzw. ein Geldstück ist kein Schuldschein sondern ein..." -
Silke,
18.02.2016, 21:19
- Es ist in etwa so, als würde man auf die Frage was 2 x 3 sei antworten: "Friedensangebot: 5"! -
azur,
18.02.2016, 21:56
- "Ein Geldschein oder ein Geldstück ist Geld bzw. ein (Stück) Zahlungsmittel."? -
Silke,
19.02.2016, 09:38
- Unbelehrbar? "Ein Geldschein/-Stück ist nicht Geld" (Hervorhebung Silke: "nicht") usw. - Das macht so keinen Sinn -
azur,
19.02.2016, 10:29
- "Und natürlich ist eine Geldschein Geld!" Gratulation, du hast gewonnen. Ich gebe auf :-) (oT) -
Silke,
19.02.2016, 10:56
- Es geht dabei nicht um gewinnen oder verlieren, sondern das richtige Verwenden von Begrifflichkeiten und Definitionen - @all -
azur,
19.02.2016, 13:04
- Richtige Verwendung von Begrifflichkeiten und Definitionen. -
trosinette,
19.02.2016, 15:21
- Teilantwort - KK, 19.02.2016, 15:39
- Erkennen setzt oft Kenntnis voraus und man kann ja im Zweifel auch sicherheitshalber nachschauen - Subsumtion und Literatur - azur, 20.02.2016, 01:10
- Ergänzung: Im Schuldverhältnis hat einer gegen einen anderen einen Anspruch/ Schuldschein: Anspruch aus Schuldschein oder - azur, 21.02.2016, 06:13
- Richtige Verwendung von Begrifflichkeiten und Definitionen. -
trosinette,
19.02.2016, 15:21
- Es geht dabei nicht um gewinnen oder verlieren, sondern das richtige Verwenden von Begrifflichkeiten und Definitionen - @all -
azur,
19.02.2016, 13:04
- Tut mir leid -
Mephistopheles,
19.02.2016, 12:20
- mir auch ;-) -
nereus,
19.02.2016, 13:30
- Hallo Nereus, was azur nie verstehen wird... - Mephistopheles, 20.02.2016, 22:30
- Kann man einen Schatten beleidigen? ;) - Nein, keine Antwort notwendig - azur, 19.02.2016, 14:16
- mir auch ;-) -
nereus,
19.02.2016, 13:30
- "Und natürlich ist eine Geldschein Geld!" Gratulation, du hast gewonnen. Ich gebe auf :-) (oT) -
Silke,
19.02.2016, 10:56
- Anmerkungen -
Ashitaka,
19.02.2016, 15:54
- Ich bezweifle die Bereitschaft, dir in die tiefen Tiefen des Kaninchenbau's zu folgen -
Silke,
20.02.2016, 12:54
- Antwortest du auf meinen Text? -
Ashitaka,
20.02.2016, 14:21
- Ich zitierte aus deiner Antwort aus einem schönen früheren Faden - Silke, 20.02.2016, 16:05
- Antwortest du auf meinen Text? -
Ashitaka,
20.02.2016, 14:21
- Ich bezweifle die Bereitschaft, dir in die tiefen Tiefen des Kaninchenbau's zu folgen -
Silke,
20.02.2016, 12:54
- @Azur wird Dir nicht folgen können - Dynamik & Dimension d. Geldbegriffes -
Centao,
20.02.2016, 16:07
- Sieht man auch am Strom - Mephistopheles, 20.02.2016, 18:07
- Unbelehrbar? "Ein Geldschein/-Stück ist nicht Geld" (Hervorhebung Silke: "nicht") usw. - Das macht so keinen Sinn -
azur,
19.02.2016, 10:29
- "Ein Geldschein oder ein Geldstück ist Geld bzw. ein (Stück) Zahlungsmittel."? -
Silke,
19.02.2016, 09:38
- Es ist in etwa so, als würde man auf die Frage was 2 x 3 sei antworten: "Friedensangebot: 5"! -
azur,
18.02.2016, 21:56
- Nein, einiges in unumstrittener Standard: Schuld ungleich Schuldverhältnis ungleich Schuldschein ungleich das Geschuldete... -
azur,
18.02.2016, 18:33
- Geld ist private Schuld, die durch das GB-ZB-System umlauffähig, standardisiert (bezifferbar) und hoheitlich beurkundet wird -
Silke,
18.02.2016, 12:22
- Da ich einst auch Gold-Bug war -
trosinette,
17.02.2016, 12:20
- Ersparnisse - Heinz, 17.02.2016, 12:17
- Frage besser: Was ist hier richtig? -
Leserzuschrift,
17.02.2016, 14:04
- Ja, Krause ist am Holzweg - du aber auch -
Phoenix5,
17.02.2016, 20:57
- Schwankungen muessen sein -
CalBaer,
18.02.2016, 18:20
- Zustimmung - Phoenix5, 19.02.2016, 02:18
- Schwankungen muessen sein -
CalBaer,
18.02.2016, 18:20
- Ja, Krause ist am Holzweg - du aber auch -
Phoenix5,
17.02.2016, 20:57
- Goldstandard -
Rybezahl,
17.02.2016, 09:59