Erkennen setzt oft Kenntnis voraus und man kann ja im Zweifel auch sicherheitshalber nachschauen - Subsumtion und Literatur
Hallo Schneider-Trosinette,
hierzu:
da die allermeiste hochkarätigen Diskussionen auf dieses Problem stoßen
und anschließend im Sande verlaufen, wollte ich mal fragen, woran ich
erkenne, dass ich Begrifflichkeiten und Definitionen richtig verwende.
Das ist nicht immer einfach, zumal man als Laie, und das meine ich jetzt nicht nur aufs Recht bezogen, nicht mal immer erkenne, dass es da fachliche Defintionen gibt.
Das wird als Teil des Problemes angesehen, denn es gibt ja Überschneidungen, von Begriffen der sogenannten Umgangs- oder Alltagssprache sich mit jenen der z. B. Rechtssprache: https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache - (hinsichtlich Gesetze: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungssprache ).
Erkennen wird Kenntnis voraussetzen. Wenn wir hier im Forum finanztechnische und wirtschaftlich Prozesse besprechen, dann muss man sich zunächst vor Augen halten, was die verwendeten Begriffe bedeuten bzw. wer sie deutet. Und das ist im Zweifelsfall in der Praxis der Richter. Zumal in einer hochgradig normierten Gesellschaft. Habe diese Grafik mehrfach verlinkt, weil sie so gut ist. Lt. Luhmann, einem der bedeutensten Wissenschaftler der jüngeren Zeit, werden folgen Systemnbestandteile von den genannten Codierungen geregelt: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/c2/Systemtheorie_Luhmann.png
Es ist klar: Schulden, Forderungen, Abtretungen, Zahlungen, Vertragserfüllung usw. usf. werden vom Recht definiert. Es sind Begriffe, die in der Wirtschaft hochgradig bedeutsam sind. Vor allem natürlich die aus dem Privatrecht, zu dem auch das Handelsrecht gehört. Ohne das Recht, sind diese Begriffe gar nicht zu verstehen oder zu deuten. Vermutlich sind sie zugleich in Wirtschaft und Recht entstanden (das Recht bildet ja zumeist nur die Bedürfnisse des Lebens ab).
Wenn man nun Begrifflichkeiten antrifft, die einem zusagen, sollte man vor allem schauen, ob und wie diese verwendet werden. Das ist ja nun heutzutage so etwas von einfach: Man googelt und sieht, wie die Begriffe dargestellt werden. Kommen mehrere Definitionen in Online-Rechtswörterbüchern, Wiki, Wirtschaftslexikon usw., dann kann der Laie annehmen, dass das ziemlich bekanntes Terrain ist. Die komplizierteren Dinge sind weit weniger zu finden. Dafür braucht es meist auch einen Account, der den Weg in Rechtsbibliotheken spart, wo die Fachzeitschriften sind. Der Jurist bemüht ohnehin fast nur die Rechtskommentare, die natürlich auch vom Laien mit Gewinn gelesen werden können, die aber meist nicht verstanden werden, so bald es auch nur ein wenig ins Detail geht. Dazu braucht man dann einfach Wissen.
Gut helfen konnte sich der Laie schon immer mit dem: https://de.wikipedia.org/wiki/Creifelds_(Rechtsw%C3%B6rterbuch)
http://www.beck-shop.de/Creifelds-Rechtswoerterbuch/productview.aspx?product=10267767&a...
Und natürlich mit einer allgemeinen Einführung: Z. B. denen für Laien von dem hier im Forum sehr geschätzten Prof. Uwe Wesel: http://www.amazon.de/Juristische-Weltkunde-Eine-Einf%C3%BChrung-Recht/dp/3518280678/?ta... (er hat noch so ein Werk rausgebracht - sind auch antiquarisch noch zu gebrauchen, was sonst für rechtliche Bezüge schwierig ist. Bei einigem braucht es aktuelle Auflagen).
Die berühmten Beckratgeber sind auch nicht zu verachten (unter Juristen mit t. w. schmählichen Begriffen bedacht, weil unter Fachleuten unverwendbar, aber aus dem besten und renomiertesten Verlag).
Für Laien gut sind Rechtslehrbücher, die für z. B. Wirtschaftler geschrieben wurden. Darin liest sogar der Jurist mit Gewinn (und träumt über schönen Tabellen, Schemata und Grafiken, die Zusammenhänge visualisieren):
http://www.amazon.de/Wirtschaftsprivatrecht-Grundlagen-B%C3%BCrgerlichen-Wirtschaftsrec...
Die nächste Stufe, und von der Wissenvermittlung her natürlich viel besser, sind einfach Lehrbücher des Rechts. Da gab es immer so ganz schmale mit ganz einfachen Papier (deren Name auch besser nicht verraten wird).
Lerntechnik ist bei Medizinern und Juristen unumgänglich, um sich in hoch komplexen Gebilden zurecht finden zu können. Man lernt es am Besten wie ein Taxifahrer früher die Stadt kennenlernen musste, ehe es Navis gab. Hauptverkehrsadern und dann immer eine Kategorie runter gehen. Und natürlich Kenntnis der Gebiete und besonderer Sehenswürdigkeiten bzw. markanter Plätze und Bauwerke, Flüsse und Brücken. Genau so.
Als Jurist lernt man heutezutage mit mehreren Lehrbüchern (gab es nicht überall zu jeder Zeit - in der DDR gab es jeweil nur ein Lehrbuch und einen Kommentar pro Rechtsgebiet, und das ist auch in kleineren Ländern so).
Aber vor allem mit Scripts, die leicht ansatzweise für den Laien geeignet sind: Die Grafiken und Schemata in denen von Alpmann-Schmidt oder Hemmer können einen viel zeigen (ohne, dass man dann bescheid wissen könnte, also ohne Lernen, lernen, lernen).
Aus so etwas ähnlichem wie Scripts hervorgegangen sind:
http://www.amazon.de/Schuldrecht-AT-Hartmut-Braunschneider/dp/3766312308/?tag=dasgelbef...
http://www.amazon.de/BGB-Allgemeiner-Teil-Hartmut-Braunschneider/dp/3766312790/?tag=das...
Die sind sehr, sehr unterhaltsam geschrieben und gut für einen Einstieg geeignet (wobei es nun einmal die Grundseminare für angehende Jurastudenten ersetzen kann).
Besonders gut ist das hier: http://www.beck-shop.de/Medicus-Petersen-Grundwissen-Buergerlichen-Recht/productview.as...
Ergänzung - Staats und Verwaltungsrecht:
http://www.amazon.de/Staatsrecht-Ekkehart-Stein/dp/3161478878/?tag=dasgelbeforum-21
http://www.kleiner-fuchs.de/1230.html
Wie oben gesagt, setzt Erkennen t. w. Kenntnis voraus. Damit man sensibilisiert ist, ist bei den hier diskutierten Begriffen, wie Schuldschein oder Schuldverhältnis, einfach von nöten, dass man sich fragt, woher die Begriffe stammen, die man so einfach in den Mund nehmen will.
In der Wirtschaft und im Bankwesen allzumeist aus dem Recht.
Dann muss man wie gesagt per Google suchen, was es dazu gibt. Oder hier im Forum, wo nun auch sehr viele dieser Begriffe "durchgekaut" wurden.
Und das geht auch in Ordnung so: Wenn jemand das erste mal etwas wie Schuldverhältnis hört oder verwenden möchte, dann kann er ja nachschauen, was es meint, und nicht einfach nachplappern oder etwas zusammenreimen, nur weil es sich so schön und so fachlich sauber anhört. Denn sonst ist die Gefahr sehr groß, dass es abwegig wird und nicht erkannt wird, was nur scheinbar logisch ist, in Wirklichkeit aber abwegig (und leider nicht selten völliger Nonsense).
Dottore hat ja in einem seiner Bücher beschrieben, dass er quasi Marx konsequent weiter gedacht hätte (siehe Sammlung*). Dazu sollte man wissen, dass wenn man sich Marxens Lebenslauf ansieht, dass dieser weit mehr und weit ernsthafter als andere studiert hat. Und auch bei den besten Rechtslehrern seiner Zeit. Der hatte diese Begrifflichkeiten und Funktionsweisen und Wertigkeiten.
Denn: es kommt ja vor allem auch auf Einordnung an: Was sind die Oberbegriffe, was ist gesetzlich geregelt (einschließlich der Überschriften im BGB!!), was sind die Gegenbegriffe, wo werden die Begriffe noch wie verwendet - also in anderen Gesetzesmaterien usw. Siehe Auslegungemethoden.
Es tut mir leid, aber einfach ist es nicht.
Aber kleiner Trost: Was diesbezüglich hier im DGF und diese Diskussionen, um Geld usw. gebraucht wird, ist quasi das ganz, ganz einfache Wissen des Rechts. Das ist völlig gesichert und einfach nachzulesen (wenn auch nicht immer so einfach zu verstehen, wie es t. w. scheint).
Forderung, Gläubiger, Schuldschein usw. Das kann man schon mit Wiki lösen, und den Online-Rechts- und Wirtschaftswörterbüchern (z. B. Gabler).
Das ist alles noch relativ eher sehr simpel und schlicht.
Und: Sobald es dann um Bank- und Börsentechnische Zusammenhänge geht, wie sie z. B. Paranoia kennt, da müsste ich nachlesen oder fragen.
Allerdings weis ich das eben auch, also dass ich vorsichtig sein muss, und quatsche nicht irgend etwas nach, weil es ja so hübsch klingt. Das ist ja eben das Probleme: Kaum halbwegs verstanden was ein Angebot ist (das stammt aus dem Recht und ist Anfänger-Stoff im Privatrecht), und schon wird dahergedichtet, dass eine Wahlbenachrichtigung ein Angebot des Staates wäre. Oder kaum etwas von Eigentum gehört, und schon wird damit die Annektion der Krim erklärt - nichts für ungut, lieber F., falls Du es liest - vermisse Dich und Deine Grafiken sehr!).
Und ganz speziell ist, wenn Silke und jemand, den sie gern zitieren will, der aber ohne dahingehende Ahnung ist, darüber spotten, wenn man erklärt, dass Forderungen übertragen werden können. Und das in einem Wirtschafts- und Börsenforum, wo unablässig Forderungen gehandelt und übertragen werden. Und das, wo sie zu wissen meinen, das
Schon der Blick ins Gesetz, der überdies oft hilfreich ist (wie auch Schlagwortverzeichnisse von Gesetzessammlungen), hätte belegt, wie es ist. Natürlich sind Forderungen abtretbar und werden gehandelt. Das ist ja einer der wichtigsten Antriebe für die Entstehung von Banken. Das brauchten Kaufleute schon immer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abtretung_%28Deutschland%29
Wer das kennt, der kann auch sagen, was zedieren ist. Wer historische Rechtswörterbücher heranzieht - online - und diese mit aktuellen vergleicht, der kann daraus ableiten, ob etwas noch verwendbar ist. Und man braucht keine Lehrbücher zur Rechtsgeschichte gelesen haben, um zu sehen, dass es natürlich auch im einer Feudalgesellschaft immer Privateigentum gab.
Dazu reichen wiki und die Rechts- und Wirtschaftswörterbücher, wie für die Begriffe: Schuldschein und Schuldverhältnis
(ein Begriff aus dem BGB, für was es dort ein ganzes Buch gibt: Das Recht der Schuldverhältnisse / allerdings ist das BGB und das Privatrecht hoch abstrakt gestaltet. Den Umgang mit dem BGB muss man extra lernen.)
Es hat natürlich ungemeine Vorteile, wenn man das halbwegs nachliest. Denn dann weis man auch, woran man was erkennt und wie man es verwenden kann, oder nicht.
Ansonsten passiert nur das: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=335089
Und am Ende noch eine sehr wichtiger Schlüssel:
Der Jurist fragt ja immer im Sinne seiner Klienten:
Was kann wer von wem woraus (Vertrag, Gesetz) verlangen?
Das gilt natürlich vor allem auch für Schuldschein und Schuldverhältnis.
Immer fragen: Was sind die Bestandteile bzw. Grundbausteine, also wie ist das definiert (teilweise sogar mit Legalefinitionen, die schlicht gelten, und das unabhängig von unverbindlichen privaten Meinungen irgend eines Foristen, einschließlich meiner, womit ich wahrlich leben kann) und dann darunter subsumieren.
Wie die ollen Philosophen und Logiker:
https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion
https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_%28Recht%29
Viel Erfolg und viele freundliche Grüße
azur
*) dottore, "Der Kapitalismus-Ein System, das funktioniert"
ab Seite 3):
"Karl Marx war sehr nahe dran" (fett als Überschrift in der Gliederung)
"Kein Mensch hat sich verbissener mit der Wirtschaft beschäftigt als Karl Marx. Und beinahe
ist es ihm auch gelungen, sie zu enträtseln. Um endlich das »Loch« zu finden, um es aufzufüllen,
müssen wir dort einsetzen, wo Marx gescheitert ist.
Dazu nehmen wir den zweiten Band des Marxschen Hauptwerks zur Hand. Er trägt den Titel:
»Das Kapital. Kritik der politischen Ökonomie. Zweiter Band. II. Buch: Der Cirkulationsprozess
des Kapitals«.
Das Wort »Cirkulation« ist die entscheidende Spur, die uns weiterführen wird...".
(aus der Sammlung: http://www.miprox.de/Wirtschaft_allgemein/Der-Kapitalismus.pdf )
Marx Studium - Beeindruckendes Pensum: https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Marx#Jugend_und_politische_Anf.C3.A4nge_.281818.E2.8...
Man kann im Kapital und anderswo sehen: Das ist sicheres Anwenden von sauber gelernten und verstandenen Begrifflichkeiten.
"Ein Jahr später wechselte er an die Friedrich-Wilhelms-Universität (heute: Humboldt-Universität) nach Berlin und besuchte juristische Vorlesungen bei Eduard Gans (Kriminalrecht und Preußisches Landrecht), Friedrich Carl von Savigny (Pandekten), Henrich Steffens (Anthropologie), August Wilhelm Heffter (Kirchenrecht, gemeiner deutscher Zivilprozess), Georg Andreas Gabler (Logik), Carl Ritter (allgemeine Geographie), Adolf August Friedrich Rudorff (Erbrecht), Bruno Bauer (Jesaja) und Carl Eduard Geppert (Euripides), ließ aber das Jura-Studium gegenüber Philosophie und Geschichte in den Hintergrund treten."
Wieviel er wirklich gepaukt hat, sei dahin gestellt, aber er hat die grundlegenden Dinge sicher "drauf" (und wählt nichts zur Beschreibung, weil es scheinbar passt). Er ist ja auch eher weniger aus fachlichen Gründen abgelehnt worden, sondern wegen vor allem wegen seiner Schlussfolgerungen und Empfehlungen, und dem, was daraus wurde.
Vieles stammte ja schon damals aus dem sehr gut ausentwickelten römischen Recht, dessen Rezeption unser Recht prägte.
--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.
gesamter Thread:
- Wer findet den Fehler? -
Michael Krause,
17.02.2016, 08:57
- Goldstandard -
Rybezahl,
17.02.2016, 09:59
- Zwischen 1890 und 1914 - LLF, 17.02.2016, 10:15
- Cheques, Wechsel, Anschreiben in der Kneipe ... alles Kredit. -
FOX-NEWS,
17.02.2016, 10:44
- Schon richtig -
Rybezahl,
17.02.2016, 10:51
- Ob das so gemeint war, bezweifle ich -
FOX-NEWS,
17.02.2016, 15:33
- Was denn sonst? - Rybezahl, 17.02.2016, 16:55
- Ob das so gemeint war, bezweifle ich -
FOX-NEWS,
17.02.2016, 15:33
- Schon richtig -
Rybezahl,
17.02.2016, 10:51
- Reine Frage der Definition des Goldstandards -
pigbonds,
17.02.2016, 11:49
- Wichtiger Unterschied - Rybezahl, 17.02.2016, 12:35
- China entscheidet - LLF, 17.02.2016, 10:12
- Zustimmung plus Alternativvorschlag -
Brendan,
17.02.2016, 10:40
- Wer braucht 'unendliches Wachstum'? - Ohne Ende bis zum ohne Ende? - Mir graust's (oT) - Hinterbänkler, 17.02.2016, 11:39
- Viele Fehler - pigbonds, 17.02.2016, 11:40
- Kredit stammt nicht von Ersparnissen - "Gold ist Müll" (Phoenix5) -
Silke,
17.02.2016, 11:40
- Da ich einst auch Gold-Bug war -
trosinette,
17.02.2016, 12:20
- "Gold ist Müll. Ebenso wie Papier. Letzteres lässt sich leichter herstellen, als sich Gold ausgraben lässt." -
Silke,
17.02.2016, 12:37
- Basel III - Rybezahl, 17.02.2016, 13:25
- "Gold ist Müll. Ebenso wie Papier. Letzteres lässt sich leichter herstellen, als sich Gold ausgraben lässt." -
Silke,
17.02.2016, 12:37
- Richtig. Gold ist eine Ware, und Waren werden in Schulden bewertet. Ohne Schulden ist Gold wertlos -
Mephistopheles,
17.02.2016, 13:09
- Wenn ich Dich richtig verstehe, hat das verbleibende Vermögen keinen Wert? -
Amos,
17.02.2016, 14:21
- Absolut. Bei einem Zerfall des Finanzanlagen sichernden Gewaltsystems sind alle Werte wertlos -
Mephistopheles,
17.02.2016, 15:08
- Das Verschwinden des Gewaltsystems ist das kurzfristigste aller Probleme ;-D - FOX-NEWS, 17.02.2016, 16:06
- Selbstversorger -
Heinz,
17.02.2016, 17:06
- Das geht nicht - Mephistopheles, 17.02.2016, 19:33
- Nein, es wird nicht alles wertlos - CalBaer, 17.02.2016, 19:22
- wird Gold dann auch in Relation zu anderen Anlagen Müll sein? - Amos, 03.03.2016, 17:12
- "Wert"los ist vielleicht der falsche Ausdruck. "Preis"los ist der Bessere -
Phoenix5,
17.02.2016, 20:36
- Warum nicht wieder ein zyklischer wirtschaftlicher Neuanfang? -
Amos,
18.02.2016, 10:58
- Die finale Krise -
Phoenix5,
19.02.2016, 02:07
- Klasse Zusammenfassung. Danke sehr (oT) -
Wayne Schlegel,
19.02.2016, 09:19
- Dem schließe ich mich an, danke! (oT) - nesco, 19.02.2016, 15:02
- Derzeit sind sich nahezu alle Ökonomen einig, dass negative Zinsen eine gute Sache sind -
Amos,
20.02.2016, 15:39
- Hallo Amos! Antwort folgt sobald ich Zeit habe (oT) - Phoenix5, 24.02.2016, 23:24
- Klasse Zusammenfassung. Danke sehr (oT) -
Wayne Schlegel,
19.02.2016, 09:19
- Die finale Krise -
Phoenix5,
19.02.2016, 02:07
- Warum nicht wieder ein zyklischer wirtschaftlicher Neuanfang? -
Amos,
18.02.2016, 10:58
- Absolut. Bei einem Zerfall des Finanzanlagen sichernden Gewaltsystems sind alle Werte wertlos -
Mephistopheles,
17.02.2016, 15:08
- Wenn ich Dich richtig verstehe, hat das verbleibende Vermögen keinen Wert? -
Amos,
17.02.2016, 14:21
- Bei der Gelegenheit... -
siggi,
17.02.2016, 15:34
- Meine Arbeit nutzt leider nicht so viel, wenn zu viele Denkfehler drin sind...:-) -
Silke,
17.02.2016, 17:02
- Per aspera ad astra;-) Viel Erfolg dabei. LG (oT) - siggi, 17.02.2016, 18:14
- Meine Arbeit nutzt leider nicht so viel, wenn zu viele Denkfehler drin sind...:-) -
Silke,
17.02.2016, 17:02
- Zwar richtig, aber -
Leserzuschrift,
17.02.2016, 19:18
- Was`n Quatsch -
Mephistopheles,
17.02.2016, 19:41
- Über den Geldkreislauf in einem besseren System - Leserzuschrift, 18.02.2016, 20:39
- Was`n Quatsch -
Mephistopheles,
17.02.2016, 19:41
- Was meint: Der Schuldschein besteht halt aus Gold anstatt Papier? (Bildungsjargon und Abweichungen Fach- von Alltagssprache)) -
azur,
17.02.2016, 23:45
- Geld ist private Schuld, die durch das GB-ZB-System umlauffähig, standardisiert (bezifferbar) und hoheitlich beurkundet wird -
Silke,
18.02.2016, 12:22
- Nein, einiges in unumstrittener Standard: Schuld ungleich Schuldverhältnis ungleich Schuldschein ungleich das Geschuldete... -
azur,
18.02.2016, 18:33
- Wie schaffst Du das nur? Genial und unbezahlbar. Danke. (oT) - KK, 18.02.2016, 20:13
- "Ein Geldschein bzw. ein Geldstück ist kein Schuldschein sondern ein..." -
Silke,
18.02.2016, 21:19
- Es ist in etwa so, als würde man auf die Frage was 2 x 3 sei antworten: "Friedensangebot: 5"! -
azur,
18.02.2016, 21:56
- "Ein Geldschein oder ein Geldstück ist Geld bzw. ein (Stück) Zahlungsmittel."? -
Silke,
19.02.2016, 09:38
- Unbelehrbar? "Ein Geldschein/-Stück ist nicht Geld" (Hervorhebung Silke: "nicht") usw. - Das macht so keinen Sinn -
azur,
19.02.2016, 10:29
- "Und natürlich ist eine Geldschein Geld!" Gratulation, du hast gewonnen. Ich gebe auf :-) (oT) -
Silke,
19.02.2016, 10:56
- Es geht dabei nicht um gewinnen oder verlieren, sondern das richtige Verwenden von Begrifflichkeiten und Definitionen - @all -
azur,
19.02.2016, 13:04
- Richtige Verwendung von Begrifflichkeiten und Definitionen. -
trosinette,
19.02.2016, 15:21
- Teilantwort - KK, 19.02.2016, 15:39
- Erkennen setzt oft Kenntnis voraus und man kann ja im Zweifel auch sicherheitshalber nachschauen - Subsumtion und Literatur - azur, 20.02.2016, 01:10
- Ergänzung: Im Schuldverhältnis hat einer gegen einen anderen einen Anspruch/ Schuldschein: Anspruch aus Schuldschein oder - azur, 21.02.2016, 06:13
- Richtige Verwendung von Begrifflichkeiten und Definitionen. -
trosinette,
19.02.2016, 15:21
- Es geht dabei nicht um gewinnen oder verlieren, sondern das richtige Verwenden von Begrifflichkeiten und Definitionen - @all -
azur,
19.02.2016, 13:04
- Tut mir leid -
Mephistopheles,
19.02.2016, 12:20
- mir auch ;-) -
nereus,
19.02.2016, 13:30
- Hallo Nereus, was azur nie verstehen wird... - Mephistopheles, 20.02.2016, 22:30
- Kann man einen Schatten beleidigen? ;) - Nein, keine Antwort notwendig - azur, 19.02.2016, 14:16
- mir auch ;-) -
nereus,
19.02.2016, 13:30
- "Und natürlich ist eine Geldschein Geld!" Gratulation, du hast gewonnen. Ich gebe auf :-) (oT) -
Silke,
19.02.2016, 10:56
- Anmerkungen -
Ashitaka,
19.02.2016, 15:54
- Ich bezweifle die Bereitschaft, dir in die tiefen Tiefen des Kaninchenbau's zu folgen -
Silke,
20.02.2016, 12:54
- Antwortest du auf meinen Text? -
Ashitaka,
20.02.2016, 14:21
- Ich zitierte aus deiner Antwort aus einem schönen früheren Faden - Silke, 20.02.2016, 16:05
- Antwortest du auf meinen Text? -
Ashitaka,
20.02.2016, 14:21
- Ich bezweifle die Bereitschaft, dir in die tiefen Tiefen des Kaninchenbau's zu folgen -
Silke,
20.02.2016, 12:54
- @Azur wird Dir nicht folgen können - Dynamik & Dimension d. Geldbegriffes -
Centao,
20.02.2016, 16:07
- Sieht man auch am Strom - Mephistopheles, 20.02.2016, 18:07
- Unbelehrbar? "Ein Geldschein/-Stück ist nicht Geld" (Hervorhebung Silke: "nicht") usw. - Das macht so keinen Sinn -
azur,
19.02.2016, 10:29
- "Ein Geldschein oder ein Geldstück ist Geld bzw. ein (Stück) Zahlungsmittel."? -
Silke,
19.02.2016, 09:38
- Es ist in etwa so, als würde man auf die Frage was 2 x 3 sei antworten: "Friedensangebot: 5"! -
azur,
18.02.2016, 21:56
- Nein, einiges in unumstrittener Standard: Schuld ungleich Schuldverhältnis ungleich Schuldschein ungleich das Geschuldete... -
azur,
18.02.2016, 18:33
- Geld ist private Schuld, die durch das GB-ZB-System umlauffähig, standardisiert (bezifferbar) und hoheitlich beurkundet wird -
Silke,
18.02.2016, 12:22
- Da ich einst auch Gold-Bug war -
trosinette,
17.02.2016, 12:20
- Ersparnisse - Heinz, 17.02.2016, 12:17
- Frage besser: Was ist hier richtig? -
Leserzuschrift,
17.02.2016, 14:04
- Ja, Krause ist am Holzweg - du aber auch -
Phoenix5,
17.02.2016, 20:57
- Schwankungen muessen sein -
CalBaer,
18.02.2016, 18:20
- Zustimmung - Phoenix5, 19.02.2016, 02:18
- Schwankungen muessen sein -
CalBaer,
18.02.2016, 18:20
- Ja, Krause ist am Holzweg - du aber auch -
Phoenix5,
17.02.2016, 20:57
- Goldstandard -
Rybezahl,
17.02.2016, 09:59