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Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter

aliter @, Samstag, 27.05.2017, 15:45 (vor 3247 Tagen)
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 27.05.2017, 19:29

moin,
vielleicht kann ja ein rechtlich Beschlagener oder jemand, der sich schon einmal mit einem Energieversorger gestritten hat, hilfreich etwas beisteuern.

Fakt ist, in einem Altbau in den NBL sollte der Mieter im EG sich bei dem EVU anmelden wg. Gasbezug (so steht es im Mietvertrag). Nach ca. 3 Jahren bekam ich überraschend eine Rechnung über einen mittleren 4-stelligen Betrag vom EVU. Ich schrieb per Fax, sie mögen sich an den Mieter halten und kündigte hilfsweise sofort bzw zum nächstmöglichen Termin. Damit dachte ich sei alles geklärt, das EVU beantwortete mein Schreiben nicht. Statt dessen kamen nach weiteren 2 Jahren hohe Rechnungen und ein Mahnbescheid über eine nunmehr 5-stellige Summe.

Dem widersprach ich, suchte einen Anwalt auf; der: Ist gar kein Problem, der erste Teil dürfte verjährt sein, die Folgelieferung haben Sie ja gekündigt. In der Verhandlung (ohne mich) teilte der Anwalt mir nachher kleinlaut mit, habe der Richter sich entschlossen gezeigt, dem EVU Recht zu geben.
Eine Folgeverhandlung ist Ende Juni. Komischerweise ist gar nicht thematisiert worden, dass das EVU als Vollkaufmann anders als ein Privatmann meine Kündigung (des möglichen Vertrages) nicht einfach ignorieren kann. Dann ist schon das ein grober Rechtsverstoss, der zur Folge hatte, dass ich gegen die Weiterlieferung zu meinen Lasten gar nichts machen konnte, da ich das nicht wusste und selbst dann nicht einfach den Gaszähler ausbauen konnte.

Der Mieter ist inzwischen per Räumung ausgezogen. vielleicht ist jemand im Handelsrecht versiert und kann dazu was sagen, der Anwalt (vom Grundbesitzerverein empfohlen) hat diesen Punkt gar nicht erörtert. Ich selber sehe das inzwischen pessimistisch.

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  • Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter - aliter, 27.05.2017, 15:45 [*]
    • Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. - Literaturhinweis, 27.05.2017, 16:31
      • Handelsrecht? - aliter, 27.05.2017, 21:12
        • Schwer zu beantworten - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:06
          • Rechtsverhältnis - aliter, 28.05.2017, 19:40
      • Gasanschlüsse können einzeln abgestellt werden - Rainer, 28.05.2017, 07:58
        • Ja, sag' ich doch ... - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:42
    • mal hier reinschauen: - Weiner, 27.05.2017, 17:46
      • Ich halte Anwalt RATErings Meinung für nicht gut begründet - Literaturhinweis, 27.05.2017, 18:25
    • Nachtrag: VORSICHT - Vorläufige Vollstreckbarkeit? - Literaturhinweis, 27.05.2017, 21:34
      • Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen - SevenSamurai, 27.05.2017, 21:46
        • Ich würde es nicht gar so hoch hängen - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:14
          • Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? - SevenSamurai, 27.05.2017, 22:32
            • Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:59
              • Hallo. Ich will da gar nichts aufbauen. - SevenSamurai, 27.05.2017, 23:08
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                • Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:47
                  • Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis. - Durran, 28.05.2017, 19:15
                  • Nicht ausweichen! Dein Beispiel war ein anderes. (oT) [ [ kein Text ] ] - FOX-NEWS, 28.05.2017, 23:37
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                      • Du führtest an: - FOX-NEWS, 29.05.2017, 10:08
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                    • Zulässige Generalaussagen ... - Literaturhinweis, 29.05.2017, 11:26
                      • Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:05
                        • Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum - Literaturhinweis, 29.05.2017, 14:58
                          • "Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du." - FOX-NEWS, 29.05.2017, 17:45
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