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Was haben Gas, gebratene Eier und ungespülte Pfannen mit deinem Telefonbeispiel zu tun?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 29.05.2017, 13:17 (vor 3246 Tagen) @ Literaturhinweis

Muß dann der Anschlußinhaber keinen Gasverbrauch bezahlen, war er doch
nicht Nutznießer des verbrauchten Gases?

Sollte das Gaswerk nicht vielleicht auch noch vorbeikommen, das Ei
ersetzen und die Pfanne spülen?

"Es gab vor vielen Jahrzehnten mal den Fall, da brach jemand bei einer

Familie ein, die in Urlaub war, rief eine teure Nummer an, legte den Hörer
daneben und verschwand. Bis zur Rückkunft waren mehrere tausend Mark
Telefongebühren aufgelaufen. Auch da geschah die "Leistungsentnahme" im
Verantwortungsbereich des Anschlußinhabers!"

Meine Frage dazu:
"Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten

lassen?"

Grundsätzlich
ist der Anschlußinhaber "näher dran", als der Gasversorger. Wer muß denn
den Schaden ersetzen, wenn jemand in die Bank einbricht und Dein
Schließfach aufbricht? In der Regel die Bank, denn die hatte die
Möglichkeit, es zu verhindern, hatte den Gewahrsam und
Sorgfaltspflichten.

Das ist alles ganz spannend und ev. auch richtig, aber erklärt mir nicht, wie der von dir eingeführte Telefonkostenschuldner durch Umsicht Schaden hätte vermeiden können.

Da ist keine Rede von wahlwiederholenden Kleinkindern! Übrigens:

Beinhaltet diese Umsicht auch den Telefonverteiler im Keller eines
Mietshauses?

Natürlich. Nochmal: wer von den Betrieben würde denn noch Leitungen
in ein Haus verlegen, wenn er gewärtigen müßte, jeder könnte sich
herausreden, daß jemand anders der Leistungsempfänger sei?

Nochmal: Das ist alles ganz spannend und ev. auch richtig, aber erklärt mir nicht, wie der von dir eingeführte Telefonkostenschuldner durch Umsicht Schaden hätte vermeiden können. Du hast von der besonderen Sorgfaltspflicht angefangen.

--
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