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Ne, klingt alles eher nach Unsinn zum Quadrat.

burakumin @, Montag, 29.05.2017, 02:19 (vor 3245 Tagen) @ Literaturhinweis

Wer ist eher dafür verantwortlich, daß irgendwo Gas
entnommen und nicht bezahlt wird? Ein Eigentümer, der sich einen
-evtl. von vornherein zahlungsunwilligen- Mieter in den Pelz setzt:

Nach Deiner Logik wäre auch ein Autovermieter für geprellte Tankstellenrechnungen der Mieter haftbar zu machen. Schließlich hat er sich einen "von vornherein zahlungsunwilligen Mieter in den Pelz" gesetzt.

Oder der Gasversorger, der mit alle seinen Vorleistungen erst ermöglicht,
daß ein Vermieter überhaupt erst vermieten kann?

Hast Du mal von Ölheizungen gehört? Sagt Dir die Bezeichnung "Kaminofen" etwas? Kennst Du vielleicht sogar die Wärmepumpe?! Dann hast Du gewonnen! Hier bitte, Dein verdienter Zonk für den Unsinn des Tages.

Für die Vermietung einer Wohnung ist einzig und allein ihre Verfügbarkeit als Mietobjekt erforderlich.

Zahlreiche Mieter aus ärmeren Ländern, die mittels Pullover, Wolldecke und Vodka überwintern müssen, lachen gerade jetzt über diesen Unsinn.

Wenn man das weiterdenkt, kommt man zu Aussagen wie:

Ok, Analogie kannst Du also auch nicht...

"Herr Metzger, die Wurst, die Sie mir gestern verkauft haben, ist
schlecht, ich hätte gern mein Geld wieder!"
- "Ja, warum war die
denn schlecht, die hält gekühlt doch mindestens zwei Wochen!"
-
"Ja, aber mein Kühlschrank ging gestern kaputt - ist das nicht
ungerecht, daß ich für eine Wurst bezahlt habe, die ich nun nicht
genießen kann? Denken Sie mal: ich muß sogar noch den Kühlschrank
reinigen, den Abfall entsorgen - wäre es da nicht ...?"

Der Metzger ist der Gasversorger. Der Mieter ist der Kunde. Und der Vermieter? Das ist der, von dem Du in Deinem Beispiel so tust, als wäre er der Kunde. Ist er aber nicht.

Er ist aber auf jeden Fall der, bei dem in der Regel noch Wolle zum Scheren vorhanden ist. Das haben die Lobbyisten der Energieversorger doch genau richtig erkannt, um "Das Recht" (lol!) zu ihren Gunsten anzupassen. Geld holt man eben da, wo welches vorhanden ist. Aber die Gewinne wandern selbstverständlich ausschließlich in die eigene Tasche!

Nur aus Neugier, was käme als Nächstes in Deiner Gedankenwelt und Rechtsauffassung? Der Vermieter haftet vollumfänglich für alles, was der Mieter sich nach Hause bestellt? Otto, Neckermann und Amazon werden leergekauft und der Vermieter haftet? Schließlich hat er sich einen "von vornherein zahlungsunwilligen Mieter in den Pelz" gesetzt?

Das Recht unterscheidet hier halt Verantwortungssphären, es kann niemals für jeden Einzelfall jedes Risiko entschärfen.

Ach, Gottchen! Putzig...

Das ist jemand, der sich auf ein Gebiet vorwagt, das selbst Profis oft schlaflose Nächte bereitet.

Selbst Kleinkrämer, die mit ihren mickrigen Ebay-Shops gerade so viel verdienen, dass sie die Aldi-Spaghettisauce für ihre sieben Kinder nicht mit Wasser verdünnen müssen, bekommen schlaflose Nächte, wenn der anwaltliche Abmahn-Parasit mal wieder zuschlägt, weil zwei Sätze im Impressum nicht genau 100% ig den Vorgaben entsprechen.

Äh, pardon! Meinte natürlich, wenn der anwaltliche Ehrenmann "Dem Recht und Gesetzt" zur Geltung verhilft und immensen Schaden von Volk und Vaterland abzuwenden vermag.

Das liegt aber nicht am "gewagten Gebiet" (uiuiuiuiui! [[freude]]) sondern an den ganzen Sackläusen im Filz, die auch mal an der Wurst nuckeln wollen. Es geht eben immer nur um die Wurst.

Ich kann aber nur immer wieder betonen: wer sich eine Wohn-Immobilie
anschafft mit weniger als fünf unabhängig vermietbaren Einheiten, muß
große Rückstellungen machen (können).

Sonst ist er ungeeignet.

Ach iwo. Wozu gibt es die Eidesstattliche und den Mittelfinger? Wenns schief geht, schmeißt man eine fette Abschieds-Party in besagter Wohn-Immobilie. Am besten gleich die ganzen Punker von der Antifa und das örtliche Asylantenheim mit eingeladen! Diese Menschen sind wertvoller als Gold!

Nach sieben Jahren ist's doch eh vorbei... Tralalalaaaaa.... (und so lange wird der Maybach auf die Geliebte zugelassen [Achtung, alles nur Spaß!!]) [[top]] [[freude]]

--
Ein bisschen Spaß muß sein! Dann kommt das Glück von ganz allein! Drum singen wir tagaus und tagein - ein bisschen Spaß muss sein!

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  • Der Energieversorger, (Vollkaufmann) verklagt mich wg Mieter - aliter, 27.05.2017, 15:45 [*]
    • Gasgrundversorgungsverordnung, Dauerschuldverhältnisse, Unterbrechung der Verjährung usw. - Literaturhinweis, 27.05.2017, 16:31
      • Handelsrecht? - aliter, 27.05.2017, 21:12
        • Schwer zu beantworten - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:06
          • Rechtsverhältnis - aliter, 28.05.2017, 19:40
      • Gasanschlüsse können einzeln abgestellt werden - Rainer, 28.05.2017, 07:58
        • Ja, sag' ich doch ... - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:42
    • mal hier reinschauen: - Weiner, 27.05.2017, 17:46
      • Ich halte Anwalt RATErings Meinung für nicht gut begründet - Literaturhinweis, 27.05.2017, 18:25
    • Nachtrag: VORSICHT - Vorläufige Vollstreckbarkeit? - Literaturhinweis, 27.05.2017, 21:34
      • Leider hat der kleine Mann in der Regel keine Möglichkeit, einen WIRKLICH guten Anwalt zu bekommen - SevenSamurai, 27.05.2017, 21:46
        • Ich würde es nicht gar so hoch hängen - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:14
          • Genau. Wie kommt der "kleine" Mann aus so einer Sache heraus? - SevenSamurai, 27.05.2017, 22:32
            • Ich weiß, daß alle Ratschläge dazu nur 'altklug' klingen können ... - Literaturhinweis, 27.05.2017, 22:59
              • Hallo. Ich will da gar nichts aufbauen. - SevenSamurai, 27.05.2017, 23:08
              • Welche Umsicht muss man als urlaubender Anschlussinhaber walten lassen? (oT) [ [ kein Text ] ] - FOX-NEWS, 28.05.2017, 07:55
                • Gar keine ;-) ... ALLES, was in DEINEN vier Wänden passiert, ist ausschließlich ... DEIN Problem! - Literaturhinweis, 28.05.2017, 10:47
                  • Stillschweigen begründet kein Vertragsverhältnis. - Durran, 28.05.2017, 19:15
                  • Nicht ausweichen! Dein Beispiel war ein anderes. (oT) [ [ kein Text ] ] - FOX-NEWS, 28.05.2017, 23:37
                    • Ich weiche nie aus - Du hattest nach SORGFALTS-Pflichten gefragt - Literaturhinweis, 29.05.2017, 02:22
                      • Du führtest an: - FOX-NEWS, 29.05.2017, 10:08
                        • Wie wäre es, wenn einer einbricht und sich auf dem Gasherd ein Ei brät? - Literaturhinweis, 29.05.2017, 11:15
                          • Was haben Gas, gebratene Eier und ungespülte Pfannen mit deinem Telefonbeispiel zu tun? - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:17
                  • Gegenbeispiel: Störerhaftung bei File Sharing. - FOX-NEWS, 29.05.2017, 10:29
                    • Zulässige Generalaussagen ... - Literaturhinweis, 29.05.2017, 11:26
                      • Zum Falsifizieren einer Generalaussage reicht genau ein Gegenbeispiel - FOX-NEWS, 29.05.2017, 13:05
                        • Ja, aber nur zum gleichen Gegenstandsraum - Literaturhinweis, 29.05.2017, 14:58
                          • "Was in DEINEN vier Wänden vor sich geht, dafür haftest Du." - FOX-NEWS, 29.05.2017, 17:45
                      • Und wieder Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 13:41
              • Ne, klingt alles eher nach Unsinn zum Quadrat. - burakumin, 29.05.2017, 02:19
                • Laß' gut sein - Du hast das Problem nicht verstanden - Literaturhinweis, 29.05.2017, 02:26
                  • Und wieder völliger Unsinn. Du machst eine Gewohnheit daraus? - burakumin, 29.05.2017, 11:25

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